














Die einflussreiche Verkehrskommission der Bunderegierung will mehr für den Klimaschutz tun und nimmt dazu die Autofahrer ins Visier.
Die Experten der „Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität“ sehen im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums in ihrem Papier ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf den Autobahnen vor, um die Klimaziele im Verkehr zu erreichen. Zusammen mit weiteren Maßnahmen soll der Ausstoß des Treibhausgases (u.a. CO2) bis 2030 um die Hälfte gesenkt werden.
Dazu sollen auch das Steuerprivileg für Diesel-Kraftstoff fallen, die Kraftstoffsteuer steigen und die Kfz-Steuer modifiziert werden. Ziel der Maßnahmen ist, eine geringere Fahrleistung der Autos und eine Verlagerung auf Bahn, Rad- und Fußverkehr zu erreichen.
Auch im kommenden Jahr treten wieder neue Regeln und Vorschriften für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft. Von Diesel-Fahrverboten bis Steuervorteile für E-Dienstwagen – es gibt viel zu beachten.
Zum Jahreswechsel werden die neuen Kfz-Versicherungstarife fällig. Deren Höhe wird anhand der Typ- und Regionalklasse ermittelt. Bereits im Herbst 2018 haben die Versicherer ihre Kunden über die Neueinstufungen informiert. Bis zum 30.11.2018 können Kunden Ihre Kfz-Versicherung noch kündigen.
Seit dem 1. September 2018 ist der WLTP für jede Erstzulassung eines Neuwagens auf den Käufer Pflicht. Der neue Prüfzyklus ergibt gegenüber dem alten NEFZ höhere Verbrauchswerte (proportional zum CO2-Ausstoß). Und weil die Kfz-Steuer einen CO2-Anteil hat, stiegt sie von einem Tag auf den anderen teilweise drastisch.
Ab dem 1. September 2015 gilt für alle neu zugelassenen Autos mit Benzin- oder Dieselmotor die strengere Abgasnorm Euro 6. Das heißt: Halter von Neufahrzeugen, deren CO2-Ausstoß über 95 g/km liegt, müssen die CO2-Steuer zahlen und somit wird es teurer.
Für Käufer eines Neuwagens mit Benzin- oder Dieselmotor gelten ab 1. September 2015 strengere Abgasnormen, die sogenannte Abgasnorm Euro 6. Das bedeutet für Halter von Neufahrzeugen, deren CO2-Ausstoß über 95 g/km liegt: Sie müssen die CO2-Steuer zahlen. Diese bemisst sich laut Kraftfahrsteuergesetz (KraftStG § 8) nach den Kohlendioxidemissionen und dem Hubraum.
Nun ist Sie beschlossen und kommt – die Pkw-Maut oder auch Infrastrukturabgabe genannt. Am 1. Januar 2016 tritt sie in Deutschland in Kraft.
Die Infrastrukturabgabe ist für die Nutzung des öffentlichen Straßennetzes in Deutschland durch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t zu entrichten. Zahlen dürfen alle Halter von im In- und Ausland zugelassenen Fahrzeugen, die in Deutschland unterwegs sind. Von der Infrastrukturabgabe befreit sind Fahrzeuge, die ganz oder teilweise bereits heute von der Kfz-Steuer befreit sind, wie z.B. Elektrofahrzeuge oder Fahrzeuge von behinderten Personen.
Seit Beginn diesen Monats ist es nun erhältlich: das Wechselkennzeichen. Damit können in Deutschland zwei Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen genutzt werden. Vorteil: Autobesitzer werden flexibler. Nachteil: die Kfz-Steuer wird für beide Autos in voller Höhe fällig.
Ähnlich wie in Österreich und der Schweiz gibt es nun das Wechselkennzeichen auch in Deutschland. Nun können also hierzulande auch maximal zwei Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen angemeldet werden. Spielverderber ist aber das Finanzministerium. Das will auf keinen Cent bei der Kfz-Steuer verzichten und verhindert somit einen echten Erfolg der Schilder.