














Seit 1. Juli 2019 ist bei Elektroautos der Einbau eines Warngeräuschgenerators Pflicht. Grund ist eine neue EU-Verordnung. Sie schreibt vor, dass zunächst in neu zertifizierten Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen – auch LKW und Bussen – das Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) zum Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern verbaut sein muss. In der EU ist das Warngeräusch bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h vorgeschrieben. Die Verordnung formuliert sehr detaillierte Rahmenbedingungen, wie ein AVAS-Sound klingen darf und wie nicht. Dies gilt zum Beispiel für die Mindest- und Maximallautstärke sowie für bestimmte Geräuschanteile.
Auch im kommenden Jahr treten wieder neue Regeln und Vorschriften für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft. Von Diesel-Fahrverboten bis Steuervorteile für E-Dienstwagen – es gibt viel zu beachten.
Zum Jahreswechsel werden die neuen Kfz-Versicherungstarife fällig. Deren Höhe wird anhand der Typ- und Regionalklasse ermittelt. Bereits im Herbst 2018 haben die Versicherer ihre Kunden über die Neueinstufungen informiert. Bis zum 30.11.2018 können Kunden Ihre Kfz-Versicherung noch kündigen.