Okt14
2018


Auch im kommenden Jahr treten wieder neue Regeln und Vorschriften für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft. Von Diesel-Fahrverboten bis Steuervorteile für E-Dienstwagen – es gibt viel zu beachten.

Zum Jahreswechsel werden die neuen Kfz-Versicherungstarife fällig. Deren Höhe wird anhand der Typ- und Regionalklasse ermittelt. Bereits im Herbst 2018 haben die Versicherer ihre Kunden über die Neueinstufungen informiert. Bis zum 30.11.2018 können Kunden Ihre Kfz-Versicherung noch kündigen.

In Stuttgart beginnt das neue Jahr mit einem Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge. Im gesamten Stadtgebiet gilt ab dem 1. Januar 2019 ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge mit Euro 4-Abgasnorm oder schlechter. Für Anwohner und Handwerksbetriebe gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2019. Nicht unter das Verbot fallen Taxis, Reisebusse, Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen sowie Einsatz- und Hilfsfahrzeuge. Wer dennoch mit seinem alten Diesel fährt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro.

Im Februar dann zieht die Stadt Frankfurt am Main mit Fahrverboten für Diesel- und Benziner nach. Voraussichtlich innerhalb der derzeitigen Umweltzone gilt ab 01.02.2019 dann ein Fahrverbot für Diesel-Autos mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter. Das Fahrverbot gilt auch für Benziner mit Euro 1 und Euro 2.

Im Laufe des Jahres soll die Zulassungen von Kraftfahrzeugen online möglich sein. Abmeldungen und Wiederzulassungen sind derzeit bereits unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nach der neuen Verordnung sollen nun auch Erstzulassung, Umschreibungen und Adressänderungen möglich sein. Die Regelung soll nach Zustimmung von Bundesrat und Bundestag im Laufe des Jahres in Kraft treten. Nutzer benötigen dann für den Online-Service einen Personalausweis mit Online-Funktion.

Fahrzeuge mit einer orangefarbenen TÜV-Plakette müssen 2019 zur Hauptuntersuchung. Eine Überziehung des HU-Termins ist nur bis zu zwei Monaten möglich. Danach wird bei einer Kontrolle ein Bußgeld in Höhe von mindestens 15 Euro fällig. Die dann anstehende Fahrzeuguntersuchung wird genauer durchgeführt und kostet 20 Prozent mehr als eine reguläre Hauptuntersuchung. Wer die HU erfolgreich absolviert, bekommt dann eine gelbe Plakette.

Bis zum 31. Dezember 2021 soll für Elektro- oder Hybridfahrzeuge der halbierte Steuersatz von 0,5 Prozent gelten. Auf eine entsprechende Gesetzesvorlage hatte sich das Bundeskabinett schon am 1. August 2017 geeinigt. Der Bundesrat muss dem Gesetz aber noch zustimmen. Bisher mussten Arbeitnehmer ihren Dienstwagen monatlich mit einem Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.

Nach der EU-Verordnung 540/2014 müssen neuzugelassene Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge ab 2019 ein akustisches Warnsignal haben. Das Acoustic Vehicle Alerting System, kurz AVAS, ertönt bis zu einem Tempo von 20 km/h und beim Rückwärtsfahren. Es soll die Sicherheit von Fußgängern, Sehbehinderten und Radfahrern erhöhen.

Voraussichtlich ab September 2019 gilt dann auch ein Fahrverbot für Diesel in Frankfurt am Main für Fahrzeuge mit Euro 5-Norm.

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Geschrieben von Maik Jürß
Erschienen am Sonntag, den 14. Oktober 2018 um 00:05 Uhr  |  1.745 Besuche

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