














Für Lastwagen soll ab Mitte 2018 auf Autobahnen und allen Bundesstraßen Maut erhoben werden. Das Kabinett gibt für den Gesetzentwurf dazu grünes Licht. Die Gebühr betrifft zunächst Lkw über 7,5 Tonnen, doch das könnte sich noch ändern.
Die Lkw-Maut soll ab 2018 auch auf allen Bundesstraßen kassiert werden. Das Bundeskabinett beschloss nach Angaben aus Regierungskreisen, dass die Gebühr für Lkw ab 7,5 Tonnen auf den rund 40.000 Kilometern Bundesstraßen greifen soll. Schon jetzt wird für Lastwagen Maut auf Autobahnen und bestimmten, gut ausgebauten Bundesstraßen fällig. Spätestens bis Ende 2017 soll geprüft werden, ob die Maut auch auf kleinere Lkw ab 3,5 Tonnen sowie auf Fernbusse ausgedehnt werden sollte.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) lehnt einen Brüsseler Vorstoß für ein europäisches Mautsystem rundweg ab.
„Es gibt keinerlei Unterstützung von meiner Seite für so einen Vorschlag“, sagte Dobrindt am 12. Januar in Brüssel nach einem Treffen mit EU-Digitalkommissar Günther Oettinger. EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc hatte unlängst der Zeitung „Welt“ gesagt, die Behörde werde möglicherweise schon im laufenden Jahr Vorschläge für einheitliche Maut-Regeln in Europa machen.
„Der Vorstoß von Frau Bulc laufe auf eine Bemautung jedes Kilometers der Autobahn“ hinaus, kritisierte Dobrindt. „Dieses Modell würde deutsche Autofahrer zusätzlich belasten – denn sie finanzierten bereits über die Kraftfahrzeug- und Mineralölsteuer den Bau und den Unterhalt von Autobahnen. Deshalb kann sie (Bulc) ihre Vorstellungen an dieser Stelle schlichtweg knicken“, sagte Dobrindt weiter.
Nun ist Sie beschlossen und kommt – die Pkw-Maut oder auch Infrastrukturabgabe genannt. Am 1. Januar 2016 tritt sie in Deutschland in Kraft.
Die Infrastrukturabgabe ist für die Nutzung des öffentlichen Straßennetzes in Deutschland durch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t zu entrichten. Zahlen dürfen alle Halter von im In- und Ausland zugelassenen Fahrzeugen, die in Deutschland unterwegs sind. Von der Infrastrukturabgabe befreit sind Fahrzeuge, die ganz oder teilweise bereits heute von der Kfz-Steuer befreit sind, wie z.B. Elektrofahrzeuge oder Fahrzeuge von behinderten Personen.