














Vielen Autofahrern ist es schon passiert. Man fährt mit seinem Auto durch die Straßen und dann gibt es einen Knall. Ein Stein trifft die Windschutzscheibe. Was zunächst nur nach einem kleinen Schönheitsfehler aussieht, kann im Laufe der Zeit aber zu einem echten Problem werden. Ein Steinschlag in der Windschutzscheibe kann sich zu einem größeren Riss entwickeln, gar richtig verzweigen wie die Krone eines Baumes. Daher ist es wichtig, auch beim kleinsten Steinschlag so früh wie möglich zu handeln. Aber was genau ist zu tun? Wer repariert den Schaden, und wer zahlt?
Wenn es um Geld geht, hört die Freundschaft auf. Was für viele Menschen gilt, zeigt sich auch im wahren Leben. Es wird immer versucht, bares Geld zu sparen, um die eigenen Ausgaben so niedrig wie möglich zu halten. Dass man auch Geld bei der Autoversicherung sparen kann, ist bisher vielen Menschen verborgen geblieben. Daher gehen wir im folgenden Artikel darauf vermehrt ein und zeigen mögliche Spartipps für diesen Bereich auf.
Jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Dabei ist eine Haftpflichtversicherung, die bei einem selbst verschuldeten Unfall die Schäden des Unfallgegners übernimmt, vorgeschrieben. Zusätzlich deckt die freiwillige Kaskoversicherung weitere Schäden am Fahrzeug des Versicherten ab. Hier wird zwischen Teil- und Vollkasko unterschieden. Welche Kfz-Versicherung ist empfehlenswert?
Die Teilkaskoversicherung ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes. Durch eine Teilkasko ist man beispielsweise gegen Schäden durch Brand oder Explosion, Diebstahl (inklusive Einbruchteilediebstahl) oder Raub oder unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung abgesichert. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Dinge auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen hingegen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Auch Glasbruchschäden, Schmorschäden (Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss), Marderbiss ohne Folgeschäden sind durch die Teilkasko abgedeckt. Bei einzelnen Versicherungsunternehmen kann dieser Leistungskatalog jedoch teilweise voneinander abweichen.
Motorschaden, zerbissene Kabel und Schläuche, Kratzer im Lack – Marderschäden kosten pro Jahr rund 72 Millionen Euro
Der Marder – Schrecken vieler Autobesitzer. Es ist derzeit wieder Hochsaison für die kleinen Nager. Vor allem in ländlichen Gegenden macht das Nagetier oft Ärger. Häufigste Opfer der Attacken sind ältere Autos.
Für den Marder sind Motorräume als höhlenartige Schutzräume sehr verlockend. Dabei markiert der männliche Marder sein Revier durch Duftmarken. Riecht diese dann ein Rivale, wird er wütend und kratzt und beißt alles, was ihm unter die Pfoten kommt. In einigen Fällen spielt reine Langeweile eine Rolle bei der Zerstörung. Zerbissene Kabel und Schläuche führen oft dazu, dass das Auto nicht anspringt, Flüssigkeit verliert oder sich keine Leistung entfaltet.
Jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Dabei ist die Haftpflichtversicherung, die bei einem selbstverschuldeten Unfall die Schäden des Unfallgegners übernimmt, vorgeschrieben. Zusätzlich deckt die freiwillige Kaskoversicherung weitere Schäden am Fahrzeug des Versicherten ab, wobei zwischen Teil- und Vollkasko unterschieden wird. Autoversicherungen werden stets für ein Kalenderjahr abgeschlossen, egal, ob die Versicherung zum Jahresbeginn oder in der Jahresmitte beginnt. Somit kann zum Ende jedes Jahres ein Versicherungswechsel erfolgen, wobei hier eine Kündigungsfrist von einem Monat beachtet werden muss.
Seit Beginn diesen Monats ist es nun erhältlich: das Wechselkennzeichen. Damit können in Deutschland zwei Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen genutzt werden. Vorteil: Autobesitzer werden flexibler. Nachteil: die Kfz-Steuer wird für beide Autos in voller Höhe fällig.
Ähnlich wie in Österreich und der Schweiz gibt es nun das Wechselkennzeichen auch in Deutschland. Nun können also hierzulande auch maximal zwei Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen angemeldet werden. Spielverderber ist aber das Finanzministerium. Das will auf keinen Cent bei der Kfz-Steuer verzichten und verhindert somit einen echten Erfolg der Schilder.