2021
Jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Dabei ist eine Haftpflichtversicherung, die bei einem selbst verschuldeten Unfall die Schäden des Unfallgegners übernimmt, vorgeschrieben. Zusätzlich deckt die freiwillige Kaskoversicherung weitere Schäden am Fahrzeug des Versicherten ab. Hier wird zwischen Teil- und Vollkasko unterschieden. Welche Kfz-Versicherung ist empfehlenswert?
Die Teilkaskoversicherung ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes. Durch eine Teilkasko ist man beispielsweise gegen Schäden durch Brand oder Explosion, Diebstahl (inklusive Einbruchteilediebstahl) oder Raub oder unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung abgesichert. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Dinge auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen hingegen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Auch Glasbruchschäden, Schmorschäden (Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss), Marderbiss ohne Folgeschäden sind durch die Teilkasko abgedeckt. Bei einzelnen Versicherungsunternehmen kann dieser Leistungskatalog jedoch teilweise voneinander abweichen.
Typ- und Regionalklassen
Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim Fahrzeug nach der Typenklassen-Einstufung. Im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung wird bei der Teilkaskoversicherung kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt. Die Höhe des Beitrags hängt unter anderem vom Fahrzeugtyp (Typklasse) und dem Ort ab, an dem das Fahrzeug angemeldet ist (Regionalklasse). Inzwischen werden auch weitere Merkmale Beitrags-beeinflussend benutzt, beispielsweise die durchschnittliche jährliche Kilometerleistung, das Fahrzeugalter, das Alter des Versicherungsnehmers bzw. das des jüngsten Fahrers oder der nächtliche Aufenthaltsort des Fahrzeuges. Daher lohnt sich stets ein genauer Versicherungsvergleich, da bedingt durch diese Merkmale nicht immer der individuell beste Versicherungsschutz das teuerste Angebot sein muss. Eines der relevantesten Faktoren ist zweifellos die jährliche Laufleistung. Man sollte sich vor Abschluss genau überlegen, wie viele Kilometer im folgenden Fahr abgespult werden sollen, ob bspw. Urlaube im Sommer oder Winter mit dem Auto oder doch per Flug oder Bahn geplant sind. Plant man ein Jahr mit Urlauben ohne eigenes Auto, kann man schnell 6000 km einsparen, was bei vielen Anbietern bereits eine günstigere Tarifstufe ausmacht. Womöglich lohnt sich auch der Abschluss eines Zahl-Pro-Kilometer Tarifs, wie die Kfz-Versicherung von Friday.
Besser gleich Vollkasko?
Eine weitere Ergänzung der Autoversicherung ist die Vollkaskoversicherung. Sie deckt Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt in der Regel die Teilkaskoversicherung mit ein. Dabei handelt es sich rechtlich nicht um zwei eigenständige Vertragsteile. Die Selbstbeteiligung von Voll- und Teilkasko kann meist unabhängig voneinander gewählt werden. Die Vollkaskoversicherung kann bei einigen Versicherern auch ohne Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Leistungen der Teilkasko fallen dann weg, weil sie nicht im Versicherungsumfang enthalten sind. Meist wird der Vollkaskoschutz mit enthaltener Teilkasko angeboten und als Paket verkauft. In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung Schäden wie Vandalismus und (selbst verschuldete) Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug abgedeckt. Sowohl für Teil- als auch für Vollkasko ist durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung der Versicherungsschutz zu niedrigeren Prämien möglich.
Rechtzeitig kündigen
Eine Autoversicherung wird stets für ein Kalenderjahr abgeschlossen. Erfolgt bis zum 30. November keine Kündigung, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Der Autofahrer ist also nur maximal ein Jahr an eine bestimmte Gesellschaft gebunden. Jährlich zu überprüfen, ob man immer noch mit dem günstigsten Tarif versichert ist, lohnt sich: Die Typklassen für die einzelnen Modelle werden jährlich anhand der Unfallstatistiken neu eingestuft und damit wechseln auch meist jährlich die Beitragshöhen. Hat man eine neue Versicherung für das neue Jahr gefunden, so muss der Autofahrer seine alte Versicherung selbstständig kündigen. Das muss bis zum 30. November durch den Halter geschehen. Diese Kündigung übernimmt also nicht der neue Versicherungsanbieter. Neben dieser ordentlichen Kündigung zum Jahresende hat der Versicherungsnehmer aber noch weiter Möglichkeiten, seinen Versicherungsvertrag mit einer Versicherung zu beenden. Sobald eine Versicherung eine Beitragserhöhung ankündigt, gibt es die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung.
Gekündigt werden kann auch im Schadensfall, der Versicherungsschutz erlischt dann nach dem Ende der Kündigungsfrist. Allerdings ist der Versicherer berechtigt, die Beiträge bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres einzufordern. Wird das versicherte Fahrzeug verkauft oder verschrottet, dann erlischt der Versicherungsschutz automatisch mit dem Datum der Abmeldung – eine Kündigung der Versicherung ist dann nicht erforderlich.
(Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay)
Geschrieben von Oliver Hartwich
Erschienen am Donnerstag, den 01. April 2021 um 09:02 Uhr | 5.349 Besuche
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