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Gerichtsurteil: Mercedes-Benz muss Auslieferung von Cabriolets mit AIRSCARF stoppen
Freitag, 13. Mai 2016Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe darf Mercedes-Benz einen Teil seiner Cabriolets in Deutschland nicht mehr mit dem System AIRSCARF verkaufen. Hintergrund ist ein Patentrechtsstreit, den die Daimler AG nun endgültig verloren hat. AIRSCARF (dt. Luftschal) ist ein Lüftungssystem in der Kopfstütze, welches bei der Fahrt mit offenem Verdeck den Kopfbereich wärmen soll. Das als Sonderausstattung erhältliche System ist in etwa zwei Dritteln der Cabriolets von Mercedes-Benz verbaut. Die Daimler AG hatte sich AIRSCARF vor einigen Jahren als Marke eintragen lassen.
Gute Frage: Abgeschleppt – Wer haftet für Schäden am Auto?
Mittwoch, 21. Oktober 2015Später Abend, den Wagen einfach abgestellt und dabei das Parkverbot übersehen. Am nächsten Tag dann das böse Erwachen: das Auto wurde abgeschleppt. Ärgerlich. Schlimmer noch, wenn der Wagen dabei beschädigt wurde. Ob Kratzer an den schönen Alufelgen oder Schrammen im Lack – der Schaden beträgt hier meist mehrere Hundert Euro. Wer haftet für Schäden am Auto, wenn es der Abschleppdienst beschädigt hat?
Urteil: Nach einem Unfall hat ein Geschädigter so lange Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, bis sein neues Auto tatsächlich zur Verfügung steht
Dienstag, 02. September 2014Bei Unfällen haben geschädigte Halter, deren Auto nicht mehr fahrtüchtig ist, Anspruch auf einen Mietwagen. Dabei muss der Unfallverursacher für die tatsächliche Dauer der Wiederbeschaffung die Kosten tragen, so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Bezug auf eine Entscheidung des Amtsgericht Haßfurt (Az.: 2 C 165/13). Dagegen nicht ausschlaggebend sei die durch einen Gutachter prognostizierte Dauer der Wiederbeschaffung.
Neues Urteil bei Schäden am Mietwagen
Dienstag, 01. Mai 2012Unfälle passieren täglich auf Deutschlands Straßen, auch mit einem Mietwagen. Ein neues Urteil vom Landgericht Landshut schafft nun Klarheit bei der Beweislast. Das Onlineportal autoflotte.de informierte am 26. April 2012 über das Urteil des Landgerichtes: Wird ein Mietfahrzeug während des Mietzeitraumes beschädigt, haftet der Mieter nur dann für den Schaden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass er ihn verursacht hat. Dazu muss der Vermieter den Nachweis führen, dass das Fahrzeug zu Beginn des Mietzeitraums noch nicht beschädigt war und der Mieter für die Beschädigung verantwortlich ist.