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Urteil: Nach einem Unfall hat ein Geschädigter so lange Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, bis sein neues Auto tatsächlich zur Verfügung steht

Dienstag, 02. September 2014
Urteil: Nach einem Unfall hat ein Geschädigter so lange Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, bis sein neues Auto tatsächlich zur Verfügung steht

Urteil: Nach einem Unfall hat ein Geschädigter so lange Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, bis sein neues Auto tatsächlich zur Verfügung steht

Bei Unfällen haben geschädigte Halter, deren Auto nicht mehr fahrtüchtig ist, Anspruch auf einen Mietwagen. Dabei muss der Unfallverursacher für die tatsächliche Dauer der Wiederbeschaffung die Kosten tragen, so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Bezug auf eine Entscheidung des Amtsgericht Haßfurt (Az.: 2 C 165/13). Dagegen nicht ausschlaggebend sei die durch einen Gutachter prognostizierte Dauer der Wiederbeschaffung.


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