














Immer mehr Autofahrer nutzen auch in Deutschland die kleinen Videokameras auf dem Armaturenbrett. Die Vorteile liegen auf der Hand: Bei Unfällen lässt sich leichter feststellen, wer Schuld hat. Rechtlich befinden sich die Nutzer aber in einer Grauzone.
In vielen Ländern sind die sogenannten Dashcams schon lange verbreitet. Auch hierzulande lassen immer mehr Autofahrer eine Kamera laufen. Grund sei wohl die Sorge, sonst nach einem Unfall kein Beweismaterial zu besitzen, meint der ADAC. Doch ob die Aufnahmen vor Gericht überhaupt zulässig sind, ist nicht klar geregelt.
Urteil: Nach einem Unfall hat ein Geschädigter so lange Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, bis sein neues Auto tatsächlich zur Verfügung steht
Bei Unfällen haben geschädigte Halter, deren Auto nicht mehr fahrtüchtig ist, Anspruch auf einen Mietwagen. Dabei muss der Unfallverursacher für die tatsächliche Dauer der Wiederbeschaffung die Kosten tragen, so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Bezug auf eine Entscheidung des Amtsgericht Haßfurt (Az.: 2 C 165/13). Dagegen nicht ausschlaggebend sei die durch einen Gutachter prognostizierte Dauer der Wiederbeschaffung.