














Später Abend, den Wagen einfach abgestellt und dabei das Parkverbot übersehen. Am nächsten Tag dann das böse Erwachen: das Auto wurde abgeschleppt. Ärgerlich. Schlimmer noch, wenn der Wagen dabei beschädigt wurde. Ob Kratzer an den schönen Alufelgen oder Schrammen im Lack – der Schaden beträgt hier meist mehrere Hundert Euro. Wer haftet für Schäden am Auto, wenn es der Abschleppdienst beschädigt hat?
Tags:abgeschleppt, Abschleppdienst, BGH, Lackschaden, Schaden, Service, Urteil, VI ZR 383/12
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