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Zu schnell, falsch geparkt, keine Rettungsgasse – Das wird jetzt alles richtig teuer!

Sonntag, 26. April 2020

Am 28. April tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Dieser hatte der Bundesrat schon Mitte Februar 2020 zugestimmt. Die überarbeitet Fassung der StVO hat weitreichende Folgen für Autofahrer. Die bisherigen Sanktionen im Straßenverkehr wurden erheblich verschärft. So kann es zum Beispiel bei geringen Tempoüberschreitungen ein Fahrverbot geben und auch Falschparker müssen nun mit Punkten rechnen.

Wir kennen das: Mal kurz nicht auf den Tacho geschaut und schon wurde man geblitzt. Oder am Abend nach einem langen Arbeitstag den Wagen irgendwie auf der Ecke geparkt. Diese Unaufmerksamkeiten kosten ab 28. April nun richtig Geld. Dann tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Für Sie haben wir die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Neue Regeln im Straßenverkehr: Aktuelle Änderungen der Straßenverkehrsordnung

Sonntag, 24. November 2019

Es gibt nun ein Update für die StVO, die Straßenverkehrsordnung. Die Bundesregierung hat Neuerungen gebilligt, die Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgeschlagen hat. Das aktualisierte Regelwerk für den Straßenverkehr in Deutschland sieht deutlich höhere Strafen vor. Die neuen StVO reagiert hier vor allem auf die Entwicklungen beim Carsharing und der E-Mobilität und pocht auf die Umsetzung der Rettungsgasse. Der größte Schwerpunkt der Änderungen liegt jedoch darauf, die Straßen für Fahrradfahrer sicherer zu machen.

Übersicht der aktuellen StVO-Änderungen:

  • Rettungsgasse: Wer die Gasse unerlaubt befährt oder keine bildet, muss mit einem Bußgeld von 200 bis 300 Euro rechnen. Außerdem drohen 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Zuvor war kein Fahrverbot möglich.

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