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Am 28. April tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Dieser hatte der Bundesrat schon Mitte Februar 2020 zugestimmt. Die überarbeitet Fassung der StVO hat weitreichende Folgen für Autofahrer. Die bisherigen Sanktionen im Straßenverkehr wurden erheblich verschärft. So kann es zum Beispiel bei geringen Tempoüberschreitungen ein Fahrverbot geben und auch Falschparker müssen nun mit Punkten rechnen.
Wir kennen das: Mal kurz nicht auf den Tacho geschaut und schon wurde man geblitzt. Oder am Abend nach einem langen Arbeitstag den Wagen irgendwie auf der Ecke geparkt. Diese Unaufmerksamkeiten kosten ab 28. April nun richtig Geld. Dann tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Für Sie haben wir die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Es gibt nun ein Update für die StVO, die Straßenverkehrsordnung. Die Bundesregierung hat Neuerungen gebilligt, die Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgeschlagen hat. Das aktualisierte Regelwerk für den Straßenverkehr in Deutschland sieht deutlich höhere Strafen vor. Die neuen StVO reagiert hier vor allem auf die Entwicklungen beim Carsharing und der E-Mobilität und pocht auf die Umsetzung der Rettungsgasse. Der größte Schwerpunkt der Änderungen liegt jedoch darauf, die Straßen für Fahrradfahrer sicherer zu machen.
Übersicht der aktuellen StVO-Änderungen:
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) plant nach einem Bericht der Saarbrücker Zeitung (SZ) neue Verkehrsstrafen bei Handy-Nutzung und Gesichtsverschleierung.
Nach Angaben der Saarbrücker Zeitung soll die Strafe für das Telefonieren oder SMS schreiben während der Fahrt von derzeit 60 auf 100 Euro herauf gesetzt werden. Bei einer Gefährdung könnte auch ein Fahrverbot verhängt werden. Auch für Radfahrer soll das aktuelle Bußgeld entsprechend von 25 auf 55 Euro steigen. Als Begründung wird im Plan des Verkehrsministers angegeben, daß die derzeitige Regelung „nicht ernst genommen“ werde.
Auf der Innenministerkonferenz am 15. Juni hat der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) einen Antrag auf eine massive Bußgeld-Erhöhung bei Tempoverstößen eingebracht.
Gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte Pistorius: „Wer 20, 30 oder noch mehr km/h zu schnell fährt, muss eine Strafe zahlen, die im Bereich von 1.000 Euro liegt“. Dies würde eine Verzehnfachung der aktuellen Bußgelder bedeuten.
Auch Fahrer, die den Mindestabstand nicht einhielten oder bei Unfällen keine Rettungsgasse bilden, sollten wesentlich höhere Bußgelder zahlen, so der SPD-Politiker.
Onlineportal bietet Hilfe bei fehlerhaften Bußgeld-Bescheiden an – in den weitaus meisten Fällen sogar kostenlos
Mehr als die Hälfte der in Deutschland ausgestellten Bußgeld-Bescheide für Verkehrsdelikte sind fehlerhaft. Das hat die VUT Sachverständigen-Gesellschaft bei der Überprüfung von knapp 15.000 Fällen herausgefunden. Und drei von fünf Betroffenen zweifeln laut einer aktuellen Umfrage auch an der Richtigkeit der Vorwürfe. Die Furcht vor den Kosten einer juristischen Prüfung schreckt aber die meisten ab, und so zahlen sie lieber als sich zu wehren. Das muss aber nicht sein. Das Onlineportal www.geblitzt.de bietet hier Hilfe an, und das in den weitaus meisten Fällen sogar kostenlos.