Sep30
2014


Wunschkennzeichen

Wunschkennzeichen

Wer früher ein Wunschkennzeichen, also ein Nummernschild mit gewünschten Buchstaben-Zahlenkombination, haben wollte, konnte dies nur aufwendig und zeitintensiv beim Straßenverkehrsamt bzw. der Zulassungsstelle tun. Heute ist das bei Weitem einfacher, man muss die Reservierung Ihres Wunschkennzeichens nicht unbedingt bei der Kfz-Zulassungsstelle im Heimatort beantragen, sondern kann dies auch gleich online zu Hause machen.

Neben der Möglichkeit, direkt online bei der zuständigen Zulassungsstelle sein (verfügbares) Wunschkennzeichen auszusuchen und vorab zu reservieren, gibt es inzwischen sogar Anbieter im Internet, die die Arbeit noch mehr erleichtern: Hier gibt man seine Wunschkombination ein und sieht sofort, ob diese frei ist. Leider klappt das in der Regel nur in ländlichen Regionen – in Großstädten sind diese Wunschkombinationen meist schon vergeben. Für ein Kfz-Wunschkennzeichen für Hamburg oder Berlin muss man dann meist auf eine Alternative ausweichen: Hier erhält man aber eine Übersicht über ähnliche, noch verfügbare Kombinationen. Hat man sich für eine Kombination entschieden, bestellt man das bzw. die Nummernschilder (fürs Auto werden ja zwei Kennzeichen benötigt) direkt über den Shop. Sobald man die Kennzeichen dann nach Hause geliefert bekommen hat, führt aber am Weg zur Zulassungsstelle nichts vorbei – denn ohne die amtliche Plakette ist das Kennzeichen nicht gültig und darf nicht verwendet werden. Und diese Plaketten darf nur die Zulassungsstelle anbringen.

Was ist nun genau möglich, wie weit können „Wünsche“ für das Wunschkennzeichen umgesetzt werden? Anders als in einigen Ländern (zum Beispiel Österreich) muss der grundsätzliche Aufbau in Deutschland erhalten bleiben. Auch sind in Deutschland die Kennzeichen dem Fahrzeug und nicht dem Halter zugeordnet. Die heutigen Kfz-Kennzeichen in Deutschland sind als Euro-Kennzeichen ausgeführt und  bestehen aus zwei Teilen:

  • dem Unterscheidungszeichen aus bis zu drei Buchstaben (Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde),
  • der Erkennungsnummer aus einem oder zwei Buchstaben sowie bis zu vier Ziffern.

Zusammen sind es maximal acht Zeichen, bei Saisonkennzeichen maximal sieben Zeichen. Bei Kennzeichen mit zwei Zeilen sind jedoch aus Platzgründen auch bei Schmalschrift nur insgesamt sieben Zeichen erlaubt. Zwischen dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer befindet sich Platz für die Prüfplakette und das Siegel der Zulassungsbehörde. Auf den Bindestrich nach dem Unterscheidungszeichen wird seit einigen Jahren verzichtet.

Somit beschränkt sich das Wunschkennzeichen – in der Regel – auf die Erkennungsnummer, also den hinteren Teil des Kennzeichens. Um auch das „Unterscheidungszeichen“, also der Ortskürzel,  mit ins Wunschkennzeichen einschließen zu können, müsste man seinen Wohnort ändern oder zumindest eine Briefkastenfirma im Wunschort anlegen, auf die dann das Auto zugelassen wird. Beliebt sind natürlich die Initialen des Namens und Geburtsdatum oder Jahr oder das Typen- oder Baureihenkürzel des Autos.

Foto: Oliver Hartwich

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Geschrieben von Oliver Hartwich
Erschienen am Dienstag, den 30. September 2014 um 11:49 Uhr  |  6.335 Besuche

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