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Mitarbeiter des Hotelportals HRS entscheiden sich für die Mercedes-Benz A-Klasse

Samstag, 30. Januar 2016
Mitarbeiter des Hotelportals HRS entscheiden sich für die Mercedes-Benz A-Klasse

Mitarbeiter des Hotelportals HRS entscheiden sich für die Mercedes-Benz A-Klasse

Das Hotelportal HRS vertraut auf einen Mercedes-Benz Fuhrpark: 50 A-Klasse Fahrzeuge halten künftig den Außendienst der Unternehmensgruppe mobil. HRS hatte seinen Mitarbeitern selbst die Wahl der Fahrzeuge überlassen – sie entschieden sich für die Mercedes-Benz A-Klasse.

Uli Siegesmund, Leiter des Einkaufs HRS: „Das Know-How des Kölner Mercedes-Benz Flottenteams und dessen umfassende Produkt- und Dienstleistungsangebote helfen uns, die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen und das Fuhrparkmanagement effizienter zu gestalten.“

Altes Blech auf vier Rädern – ein teurer Spaß?

Freitag, 11. September 2015

Altes Blech auf vier Rädern – ein teurer Spaß?

Altes Blech auf vier Rädern – ein teurer Spaß?

Altes Blech auf vier Rädern wird immer beliebter. Neben dem meist recht happigen Anschaffungspreis erwarten den Eigner eines Klassikers weitere Folgekosten. Ein Teurer Spaß? Nicht unbedingt, wenn bereits vor dem Kauf ein paar Details beachtet wurden.

Ein schöner Oldtimer kostet Geld. Richtig viel Geld. Die Preise für Klassiker sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Steht der Traumwagen dann endlich in der Garage, folgen weitere Kosten. Steuern, Versicherung, Gutachten und so weiter. Wurde aber vor dem Kauf bereits auf einige wichtige Details geachtet, dann sind die jährlichen Abgaben recht bescheiden.

Bundesfinanzministerium definiert, was Gesellschafter und Geschäftsführer bei der PKW-Nutzung zu beachten haben

Montag, 30. Juli 2012
Firmenwagen - das Bundesfinanzministerium hat nun definiert, was Gesellschafter oder Geschäftsführer zu beachten haben und schafft damit mehr Rechtssicherheit bei der PKW-Nutzung

Firmenwagen – das Bundesfinanzministerium hat nun definiert, was Gesellschafter oder Geschäftsführer zu beachten haben und schafft damit mehr Rechtssicherheit bei der PKW-Nutzung

Bislang stellte sich die Frage: Nutzt ein Gesellschafter oder Geschäftsführer einen Firmenwagen ohne klare vertragliche Grundlage privat, muss dann der darin liegende Nutzungsvorteil als Arbeitslohn oder als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilt werden?

Diese Bewertung war bislang schwierig – ein sogenannter Graubereich. Nun hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Anwendungsschreiben definiert, was Gesellschafter und Geschäftsführer bei der PKW-Nutzung zu beachten haben.

Grundsätzlich gilt: erledigt ein Gesellschafter die Geschäftsführung ohne einen Geschäftsführervertrag und ohne ein Gehalt dafür zu beziehen, kommt nur der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung in Betracht.


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