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Bundesfinanzministerium definiert, was Gesellschafter und Geschäftsführer bei der PKW-Nutzung zu beachten haben

Montag, 30. Juli 2012
Firmenwagen - das Bundesfinanzministerium hat nun definiert, was Gesellschafter oder Geschäftsführer zu beachten haben und schafft damit mehr Rechtssicherheit bei der PKW-Nutzung

Firmenwagen – das Bundesfinanzministerium hat nun definiert, was Gesellschafter oder Geschäftsführer zu beachten haben und schafft damit mehr Rechtssicherheit bei der PKW-Nutzung

Bislang stellte sich die Frage: Nutzt ein Gesellschafter oder Geschäftsführer einen Firmenwagen ohne klare vertragliche Grundlage privat, muss dann der darin liegende Nutzungsvorteil als Arbeitslohn oder als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilt werden?

Diese Bewertung war bislang schwierig – ein sogenannter Graubereich. Nun hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Anwendungsschreiben definiert, was Gesellschafter und Geschäftsführer bei der PKW-Nutzung zu beachten haben.

Grundsätzlich gilt: erledigt ein Gesellschafter die Geschäftsführung ohne einen Geschäftsführervertrag und ohne ein Gehalt dafür zu beziehen, kommt nur der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung in Betracht.


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