2018
Das man einen SUV mit serienmäßigen 510 PS benötigt, der innerhalb von 3.8 Sekunden auf die 100 km/h-Marke sprintet und erst bei 250 km/h abriegelt, hat Mercedes-AMG mit dem GLC 63 S bereits bewiesen. Wer sich noch mehr Unvernunft zulegen möchte, ist nun bei PERFORMMASTER sehr gut aufgehoben. Der Anbieter aus Plüderhausen aus der Nähe von Waiblingen verschafft dem Offroader satte 612 PS sowie 840 Nm Drehmoment, was die Insassen innerhalb von 3,6 Sekunden auf die 100 km/h-Marke befördert.
Das herstellereigene PEC Tuning-Modul optimiert den GLC 63 S von Mercedes-AMG nicht nur auf 612 PS mit 840 Nm, sondern hebt die Höchstgeschwindigkeit auf 300 km/h an. Was man neben dem Klang aus den Endrohren hört, ist wohl eher ein „Bitte nochmal…“ vom Beifahrersitz. Das Fahrgefühl wird durch die Leistungsanhebung nochmals spürbar angehoben, was nicht nur die Sprintwerte erhöht, sondern auch den Fahrspaß im 8-Zylinder aus Affalterbach.
Bei PERFORMMASTER wird die Leistungsanhebung mittels selbstentwickelten PEC Tuning Modul angehoben. Das Modul wird mit einem Teilegutachten geliefert, damit die optimierten AMG Fahrzeuge Ihre Straßenzulassung auch nach der Leistungskur beibehalten. Ebenso gewährt man Garantieleistungen, die in der Veredelungsbranche ganz und gar nicht üblich sind: Bis zu 2 Jahre Garantie ab Einbau ohne den sonst üblichen Kausal Passus. Dies heißt, dass PERFORMMASTER die Hersteller Garantie auf den Motor, Getriebe und Differenzial eins zu eins übernimmt.
Quelle: performmaster.de*
* Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme: Im Falle von wettbewerbsrechtlichen, domainrechtlichen, urheberrechtlichen oder ähnlichen Problemen bitten wir Sie, uns zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Wir garantieren, dass zu Recht beanstandete Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen erhoben.
Geschrieben von Maik Jürß
Erschienen am Sonntag, den 01. Juli 2018 um 00:05 Uhr | 4.849 Besuche
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