2020
Die Zahl der Verkehrstoten ist im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand seit Beginn der Statistik vor mehr als 60 Jahren gesunken. Bei Unfällen im Straßenverkehr starben den vorläufigen Zahlen zufolge 3.059 Menschen – 216 oder 6,6 Prozent weniger als im Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Die Polizei erfasste allerdings erneut mehr Unfälle, rund 2,7 Millionen oder 1,9 Prozent mehr.
Detailliertere Ergebnisse liegen den Angaben zufolge bisher für den Zeitraum Januar bis November 2019 vor: Diese zeigen den stärksten Rückgang bei getöteten Motorradfahrern. Einen starken Anstieg verzeichnete die Statistik dagegen bei Fahrern von Pedelecs, hier gab es ein Plus von 28 Toten (plus 32,6 Prozent). Auch die Zahl der Verletzten ging 2019 demnach zurück. Sie sank um drei Prozent auf 384.000.
Die Zahl der Verkehrstoten sinkt seit Jahrzehnten – mit kleinen Ausreißern. 1970 war mit mehr als 21.000 Verkehrstoten der bisherige Spitzenwert erreicht worden: Allein in Westdeutschland kamen in jenem Jahr 19.193 Menschen durch Unfälle im Straßenverkehr ums Leben. Seitdem ging die Zahl massiv zurück. 2018 war ein Anstieg auf 3.275 im Vorjahresvergleich verzeichnet worden, Grund waren unter anderem mehr getötete Fahrradfahrer.
Rund 3.000 Verkehrstote seien kein Grund zum Jubeln, kommentierte der Unfallforscher Siegfried Brockmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft die aktuellen Daten. Es gebe nach wie vor viel zu tun, betonte er. So müsse es mehr Kontrollen auf Regelverstöße im Straßenverkehr geben wie Alkohol- oder Drogenmissbrauch sowie zu hoher Geschwindigkeit. Das Bußgeldniveau sei auch zu gering.
* Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme: Im Falle von wettbewerbsrechtlichen, domainrechtlichen, urheberrechtlichen oder ähnlichen Problemen bitten wir Sie, uns zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Wir garantieren, dass zu Recht beanstandete Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen erhoben.
Geschrieben von Maik Jürß
Erschienen am Dienstag, den 17. März 2020 um 00:05 Uhr | 1.245 Besuche
Abgelegt unter Auto allgemein
Kommentar schreiben oder Diskussion führen
Diesen Beitrag als PDF speichern
RSS-Feed ·
RSS 2.0 Kommentar-Feed ·
Permalink