Mrz25
2012


Mercedes-Benz Sprinter Polizei

Drängeln auf der Autobahn, in der Stadt zu schnell unterwegs, parken in der zweiten Reihe - ein Fall für die Polizei.

Für das nächste Jahr ist eine Vereinfachung des Flensburger Punktesystems geplant. Aber bis es soweit ist, gilt der bekannte Bußgeldkatalog weiter. Erst mit der Reform des Verkehrszentralregisters werden einzelne Delikte neu bewertet und der Bußgeldkatalog entsprechend angepasst.

Derzeit sind rund neun Millionen Verkehrssünder in Flensburg registriert. Den mit Abstand höchsten Anteil der Eintragungen hat mit 77 Prozent das Delikt „Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“. Ebenfalls besonders stark werden das Missachten der Vorfahrt, Fehler beim Abbiegen und ungenügender Sicherheitsabstand im Zentralregister aktenkundig geführt. Grundsätzlich aber begeht ein Großteil aller Verkehrsteilnehmer in Deutschland meist nur leichte Verkehrssünden wie etwas schneller gefahren als erlaubt und falsch geparkt. Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog kosten diese Vergehen folgendes:

Halteverbot missachtet 10 €, Parkverbot missachtet 15 €

Halten in zweiter Reihe 15 €, parken 20 €

Höchstparkdauer überschritten bis zu 1 Stunde 10 €, bis zu 2 Stunden 15 €, bis zu 3 Stunden 20 €, länger als 3 Stunden 25 €

Parken auf Behindertenparkplätzen 35 €, im Fußgängerbereich 30 €, an Engstellen 15 €

Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerorts bis 10 Km/h kostet 15 €.

11 – 15 Km/h 25 €

16 – 20 Km/h 35 €

Ab 21 – 25 Km/h kostet die Geschwindigkeitsüberschreitung 80 € und einen Punkt.

26 – 30 Km/h 100 € 3 Punkte

31 – 40 Km/h 160 € 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

41 – 50 Km/h 200 € 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

51 – 60 Km/h 280 € 4 Punkte und 2 Monate Fahrverbot

61 – 70 Km/h 480 € 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

Wer mehr als 70 Km/h schneller als erlaubt unterwegs ist, zahlt 680 € bekommt 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.

Das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit ausserorts ist auf den ersten Blick „günstiger“. Bis 10 Km/h zu schnell kostet 10 €.

11 – 15 Km/h 20 €

16 – 20 Km/h 30 €

Ab 21 – 25 Km/h kassiert man zu den 70 € Strafe dann noch einen Punkt

26 – 30 Km/h 80 € 3 Punkte

31 – 40 Km/h 120 € 3 Punkte

41 – 50 Km/h 160 € 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

51 – 60 Km/h 240 € 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

61 – 70 Km/h 440 € 4 Punkte und 2 Monate Fahrverbot

Wer mehr als 70 Km/h schneller als erlaubt unterwegs ist, zahlt 600 € bekommt 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.

Neben diesen Klassikern aus dem Bereich Halten, Parken und Geschwindigkeit werden auch in diesem Jahr das Fahren ohne Sicherheitsgurt mit 30 €, die Busspur benutzen mit 15 € und das Telefonieren mit einem Handy am Steuer mit 40 € und einem Punkt bestraft.

Wen Geldstrafen, Punkte und Fahrverbote noch nicht Strafe genug sind, für den sieht der Bußgeldkatalog bei Straftaten auch Gefängnisstrafen vor. Eine Straßenverkehrsgefährdung kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr zieht die gleiche Strafe nach sich. Wer sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt muss mit einem Gefängnisaufenthalt von bis zu drei Jahren rechnen. Die unterlassene Hilfeleistung wird mit bis zu einem Jahr bestraft.

Derzeit sind rund neun Millionen Verkehrssünder in Flensburg registriert. Den mit Abstand höchsten Anteil der Eintragungen hat mit 77 Prozent das Delikt „Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“.

Derzeit sind rund neun Millionen Verkehrssünder in Flensburg registriert. Den mit Abstand höchsten Anteil der Eintragungen hat mit 77 Prozent das Delikt „Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“.

Da die deutschen Autofahrer auch gerne in unseren Nachbarländern unterwegs sind, noch ein paar Hinweise zu den Vorschriften und Strafen aus dem Ausland. Seit Ende 2010 ist eine grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldern möglich. In Deutschland ist dafür das Bundesamt für Justiz zuständig. Ein Bußgeld oder die Summe aus Bußgeld und Verfahrenskosten werden ab einem Betrag von mindestens 70 Euro eingetrieben. In eindeutigen Fällen sollte der Strafzettel aus dem Ausland besser bezahlt werden, denn sonst drohen weitere hohe Kosten. Eine Besonderheit gibt es zwischen Deutschland und Österreich. Zwischen beiden Ländern existiert ein Vollstreckungshilfevertrag. Eine sogenannte Bagatellgrenze verhindert, dass Bescheide unter 25 Euro vollstreckt werden. Grundsätzlich ist bekannt, dass Deutschland bei der Rechtshilfe für ausländische Bußgeldverfahren eher zurückhaltend ist. Die Behörden helfen meist nur bei der Halterfeststellung und stellen die Bescheide zu.

Das ist aber kein Freibrief, denn wer gegen die Vorschriften im Ausland verstößt und dabei sofort erwischt wird, dem drohen empfindliche Strafen und Geldbußen. Teuerstes Pflaster hierbei ist England. Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, den erwartet eine Rechnung von bis zu 5.820 Euro! Auch zu schnell fahren geht auf der Insel richtig ins Geld. Mehr als 50 Km/h schneller unterwegs als erlaubt – kostet bis zu 3.000 Euro!

Gerade beim Thema zu schnelles Fahren halten unsere Nachbarn richtig die Hände auf. In Österreich zahlt man für über 50 Km/h zu schnell eine Geldbuße von bis zu 2.180 Euro, in Estland bis zu 770 Euro und in den Niederlanden kostet das Vergehen mindestens 510 Euro.

Auch wer sein Auto im Ausland falsch parkt, zahlt dafür kräftig. Ein Parkverstoß kostet in Spanien bis zu 200 Euro! In Lettland hingegen ist falsch parken vergleichsweise günstig: ab 5 Euro kostet der Verstoß.

Wer Urlaub macht, berichtet seinen Freunden gerne davon. Meistens gleich am Handy beim Fahren. Auch für dieses Vergehen wird man im Ausland zur Kasse gebeten. Handy am Steuer kostet in Frankreich mindestens 135 Euro. Noch teurer ist es in Spanien: mindestens 200 Euro. Wer hingegen in Schweden fleißig telefoniert braucht nichts zu befürchten. Hier ist das Telefonieren am Steuer nicht verboten.

Ein wahres Schnäppchenurlaubsland bezüglich der Bußgelder ist Malta. Abgesehen von Alkohol am Steuer (ab 465 Euro) kostet jedes Vergehen „nur“ mindestens 25 Euro. Egal ob mehr als 50 Km/h zu schnell  gefahren, falsch geparkt, Handy am Steuer oder bei Rot über die Ampel – alles kostet mindestens 25 Euro. Wie hoch die Strafen am Ende dann wirklich werden ist aber nicht bekannt.

Seit Ende 2010 ist eine grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldern möglich. In Deutschland ist dafür das Bundesamt für Justiz zuständig.

Seit Ende 2010 ist eine grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldern möglich. In Deutschland ist dafür das Bundesamt für Justiz zuständig.

Wenn 2013 das neue Flensburger Punktesystems in Kraft tritt, dann wird zumindest mit den Punkten alles anders. Verkehrsverstöße werden dann in die Kategorien grob und schwerwiegend eingeteilt. Für die sogenannten groben Delikte gibt es dann statt bis zu drei Punkten nur noch einen. Für die schwerwiegenden Vergehen bekam man bis zu sieben Punkte, in Zukunft nur noch zwei.

Insgesamt hat der Fahrerlaubniseigner dann die Möglichkeit acht Punkte zu sammeln, bevor die Lizenz zum Fahren weg ist. Bisher waren 18 Punkte das Limit. Bevor der „Lappen“ weg ist, gibt es nach vier Punkten eine Ermahnung und bei sechs Punkten eine Verwarnung. Der Abbau von Punkten ist wie gewohnt durch Nachschulungen möglich.

Die gesammelten Punkte verfallen ab 2013 auch anders. Jedes Delikt verjährt einzeln. Alte Punkte leben bei neuen Verstößen nicht wieder auf. Die Punkte für grobe Verstöße sind nach zwei Jahren, die für schwerwiegende nach drei Jahren weg.

Offen ist derzeit noch die Frage, was aus den knapp 50 Millionen Punkten wird, die aktuell in Flensburg registriert sind. Auch wie ab 2013 der neue Bußgeldkatalog aussieht, ist noch offen. Klar ist nur: zukünftig weniger Punkte heißt höheres Bußgeld. Verkehrsgefährdung wie Telefonieren am Steuer zum Beispiel soll dann noch strenger geahndet und deutlich teurer werden.

 Fotos: Daimler AG

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Geschrieben von Maik Jürß
Erschienen am Sonntag, den 25. März 2012 um 19:30 Uhr  |  11.203 Besuche

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