2019
Der Veredler DOMANIG Autodesign hat sich wieder einmal dem Mercedes-AMG GT gewidmet. Ergebnis ist ein exklusives GT C Edition 50 Roadster Modell, welches u.a. beim Fahrwerk, Felgen und auch bei der Leistung optimiert worden ist. Der offene Roadster verfügt nun über 650 PS sowie 780 Nm Drehmoment und sprintet bis zu 330 km/h (elektronisch abgeriegelt).
Für die optimale Straßenlage verwendete DOMANIG Autodesign aus Großostheim ein KW Gewindefeder-Fahrwerk mit einer Tieferlegung von 30-35 mm, das zusätzlich noch etwas tiefer gelegt worden ist. Bei den Felgen verwendet der Veredler exklusive DOMANIG Schmiederäder vom Typ D-FORGED in der 10-Negativ Speichen Black Edition.
Da das GT C Modell ab Werk bereits die Kotflügel auf der Hinterachse des GT R Modells erhält, würden hier selbst Felgensätze bis maximal 13 x 21 verbaut werden können. Auf der Vorderachse hat der GT C bekanntlich die normalen Kotflügel des GT-Modells, was DOMANIG Autodesign nicht davon abgehalten hat, breite Felgen mit höherer Einpresstiefe zu nutzen.
Bei der Vorderachse rollt das Fahrzeug so auf 10,5 x 20 mit 275/30 ZR 20, auf der Hinterachse werden Felgen der Dimension 12,5 x 21 mit 325/25 ZR 20 verwendet. Beim Reifenfabrikat setzt man erneut auf Michelin Pilot Sport 4S.
Um Roadster auch motorentechnisch zu optimieren, wurde durch den Einbau eines zusätzlichen Steuergerätes eine Leistungssteigerung auf 650 PS sowie 780 Nm Drehmoment erzielt, womit das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 330 km/h erreichen kann (elektronisch abgeriegelt).
Quelle: Domanig*
* Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme: Im Falle von wettbewerbsrechtlichen, domainrechtlichen, urheberrechtlichen oder ähnlichen Problemen bitten wir Sie, uns zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Wir garantieren, dass zu Recht beanstandete Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen erhoben.
Geschrieben von Maik Jürß
Erschienen am Mittwoch, den 27. März 2019 um 00:05 Uhr | 3.132 Besuche
Abgelegt unter GT
Kommentar schreiben oder Diskussion führen
Diesen Beitrag als PDF speichern
RSS-Feed ·
RSS 2.0 Kommentar-Feed ·
Permalink