2011
Hat ein Mercedes-Benz seinen dreißigsten Geburtstag gefeiert, dann kann der Oldtimer das begehrte H-Kennzeichen bekommen. Damit ist die Zeit hoher Kfz-Steuer und Fahrverboten in den Umweltzonen vorbei. Doch bevor das H-Kennzeichen den Wagen zum Klassiker adelt und der Besitzer sich über den pauschalen Steuersatz von 191 € und dem uneingeschränkten Fahrvergnügen freuen kann muss noch die TÜV-Hürde genommen werden.
Der Wagen muss für den Buchstaben „H“ rechts im Kennzeichen einige Bedingungen erfüllen um dauerhaft als historisches Kulturgut anerkannt zu werden. Die Sachverständigen-Organisation TÜV hat zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Motorveteranen-Clubs e.V. (DEUTEV) einen Anforderungskatalog entwickelt, in dem die Bedingungen festgehalten sind, die der mindestens 30 Jahre alte Wagen erfüllen muss.
Ein Auto in Originalzustand hat es am Leichtesten, das H-Kennzeichen zu bekommen. Doch mal ganz ehrlich: welcher Wagen blieb 30 Jahre lang unangetastet? Zum Glück gibt es gewisse Spielräume, die der TÜV Süd in einem Anforderungskatalog zusammengestellt hat (Download unter: www.tuev-sued.de). Zum Beispiel sind zeitgenössische Umbauten inklusive Tuning erlaubt. Auch sind Umbauten zulässig, die mindestens 20 Jahre zurückliegen. Recht tolerant reagieren die Prüfer auch auf Modernisierungen der Bremsen bei Vorkriegsmodellen. Auch die Änderung der elektrischen Versorgung von sechs auf zwölf Volt wird akzeptiert.
Fahrzeuge mit starken Gebrauchsspuren haben bei der Vergabe des H-Kennzeichens aber geringe Chancen. Normal Verschleiß- und Alterungsspuren darf der Oldie schon aufweisen, doch unter Zustand Stufe drei geht nichts. Kleinere Mängel sind nicht unbedingt ein Manko, Durchrostung hingegen schon. Der Wagen muss nicht wirklich schön sein, aber fahrbereit!
Wer seinen geliebten Wagen im Laufe der Zeit ständig der neuesten Mode angepasst hat, wird bei der Beantragung des H-Kennzeichens mit Sicherheit eine Überraschung erleben.
Zweifarbiger Lack außen, im Innenraum Alcantara – das war vor dreißig Jahren ab Werk nicht erhältlich – doch gegen solche optischen Änderungen gibt es keine behördlichen Einwände. Auch historisches Zubehör ist völlig in Ordnung. Sogar modernere Sitze aus einem jüngeren Modell sind problemlos.
Was überhaupt nicht geht, sind Umbauten. Neue Achsen, anderer Motor oder Änderungen an der Karosserie versperren den Weg zum H-Kennzeichen mit Sicherheit. Was hier nicht original ist, zählt als erheblicher Mangel und müsste ausgetauscht bzw. zurückgebaut werden. Das wird teuer und meistens schwer machbar sein.
Wer vorhat zu mogeln und erst nach der Zulassung zum Oldtimer anfängt umzubauen, der ist das begehrte „H“ spätestens nach zwei Jahren, wenn die nächste Hauptuntersuchung ansteht, wieder los.
Fotos: Daimler AG
Mehr Informationen zum Thema finden Sie im Artikel „Kennzeichen H“ in der Zeitschrift „Auto Motor und Sport“ Nummer 13 vom 13. Juni 2011.
Geschrieben von Maik Jürß
Erschienen am Dienstag, den 07. Juni 2011 um 10:55 Uhr | 13.994 Besuche
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