Jan20
2022

Das neue Auto – diese Schritte folgen nach dem Neuwagenkauf!

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Geschrieben 20. Januar 2022 von


Das neue Auto – diese Schritte folgen nach dem Neuwagenkauf!

Das neue Auto – diese Schritte folgen nach dem Neuwagenkauf!

Hat man den Kaufvertrag unterschrieben und den neuen Traumwagen damit gekauft, ist der erste Schritt bereits geschafft. Wer zum ersten Mal einen Neuwagen kauft, hat oftmals einige offene Fragen. Doch unterscheidet sich der Kauf und die Anmeldung eines Neuwagens nicht von der Abwicklung bei einem gebrauchten Fahrzeug. Dennoch gibt es einige Dinge zu beachten und Dokumente bereitzuhalten, um sein neues Auto schnell anzumelden und für den Straßenverkehr zu zulassen. Umso besser die Vorbereitung nach einem Neuwagenkauf aussieht, desto schneller lässt sich im neuen Fahrzeug die erste Tour mit Freunden oder der Familie unternehmen.

Wir verraten Ihnen, worauf Sie nach dem Autokauf achten sollten und auf welche Weise sich Behördengänge deutlich komfortabler gestalten lassen. So erhalten Sie hier einige nützliche Tipps, um nach dem Neuwagenkauf gut vorbereitet vorzugehen.

Nach dem Autokauf: Diese Unterlagen sind wichtig!

Nicht nur der Kaufvertrag zwischen Händler und Käufer sollte zu den Unterlagen für die Anmeldung bei einer Versicherung und der Zulassungsbehörde gehören, sondern natürlich auch der Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Wenn das Auto mit Kurzzeitkennzeichen zugelassen ist, kann man mit seinem Traumauto direkt vom Hof des Händlers nach Hause fahren. Dann gilt es sich, um eine Versicherung zu kümmern. Hier ist es am einfachsten einen Versicherungsvergleich im Internet durchzuführen, um sich einen Überblick von verschiedenen Policen zu verschaffen. Hat man eine Zusage erhalten, gilt es sofort Kontakt mit dem Versicherer aufzunehmen und die eVB-Nummer in Erfahrung zu bringen, damit sich das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde anmelden lässt.

Wunschkennzeichen weiterhin sehr beliebt

Besonders bei Neuwagen entscheiden sich die meisten Fahrzeughalter dafür ein Wunschkennzeichen auszuwählen und ihrem Auto damit eine individuelle Note zu verleihen. Ein Kennzeichen nach Wunsch lässt sich dabei heutzutage ganz einfach im Internet reservieren, so dass man bei Straßenverkehrsamt ohne Probleme sein Wunschkennzeichen erhält. Die Kosten hierfür belaufen sich auf zehn Euro und sind damit absolut erschwinglich. Allerdings sind die Reservierungskosten durch einen Dienstleister im Internet hier noch nicht hinzugerechnet. Natürlich gelingt es direkt vor Ort ein Nummernschild nach Wahl zu erhalten, allerdings erhält man im Internet einen deutlich besseren Überblick für verfügbare Zahlen- und Buchstabenkombinationen. Bei der Anmeldung beim Straßenverkehramts gilt es ausreichend Zeit einzuplanen, da die Wartezeiten hier trotz Terminvereinbarungen sehr lang sein können.

TÜV-Bescheinigung für Neuwagen nicht nötig

In Deutschland dürfen nur Fahrzeuge für den Straßenverkehr zugelassen werden, welche über eine TÜV-Bescheinigung verfügen. Allerdings sind Neuwagen von dieser Regel teilweise ausgenommen, wenn das Fahrzeug jünger als drei Jahre ist. So wird die erste Hauptuntersuchung beim TÜV erst drei Jahre nach dem Kauf eines Neuwagens fällig.

Die Kosten für die Anmeldung

Je nach Aufwand der Anmeldung eines Wagens unterscheiden sich auch die Kosten. Ebenfalls können die Kosten von Landkreis und Bundesland deutlich voneinander abweichen. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Dennoch lässt sich grob von einer durchschnittlichen Anmeldegebühr von 30 Euro kalkulieren. Zusätzlich kommen noch die Kosten für ein mögliches Wunschkennzeichen von circa 15 Euro und die Prägung der Nummernschilder. Die Schildermacher bei der Zulassungsbehörde nehmen im Durchschnitt 20 Euro für ein Nummernschilder. Reservierte Nummernschilder sind dabei bereits zur Abholung bereit, so dass sich hier Zeit einsparen lässt.

(Foto: Daimler AG)

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Geschrieben von Oliver Hartwich
Erschienen am Donnerstag, den 20. Januar 2022 um 11:39 Uhr  |  1.169 Besuche

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