2012
In das Verkehrszentralregister in Flensburg kommt ab Ende 2013 Bewegung. Eine Reform steht an. Seit drei Jahren arbeitet das Bundesverkehrsministerium zusammen mit dem ADAC daran.
Die Zahl der eingetragenen Personen stieg seit 1999 von 6,81 Millionen auf 8,98 Millionen* im vergangenen Jahr an. Die häufigsten Delikte waren Geschwindigkeitsüberschreitungen (5,12 Millionen), Fahren unter Alkoholeinfluss (1,39 Millionen) und Vorfahrtsverletzungen (0,91 Millionen)*. Für diese Vergehen kassierten die Fahrer bisher ordentlich Punkte und mussten Bußgeld zahlen. Nach der Reform wird mit den Punkten alles anders – es wird neu gezählt. Verkehrsverstöße werden in die Kategorien grob und schwerwiegend eingeteilt. Für die sogenannten groben Delikte gibt es dann statt bis zu drei Punkten nur noch einen. Für die schwerwiegenden Vergehen bekam man bis zu sieben Punkte, in Zukunft nur noch zwei.
Insgesamt hat der Fahrerlaubniseigner dann die Möglichkeit acht Punkte zu sammeln, bevor die Lizenz zum Fahren weg ist. Bisher waren 18 Punkte das Limit. Bevor der „Lappen“ weg ist, gibt es nach vier Punkten eine Ermahnung und bei sechs Punkten eine Verwarnung. Der Abbau von Punkten ist wie gewohnt durch Nachschulungen möglich. Die gesammelten Punkte verfallen nach der Reform auch anders. Jedes Delikt verjährt einzeln. Alte Punkte leben bei neuen Verstößen nicht wieder auf. Die Punkte für grobe Verstöße sind nach zwei Jahren, die für schwerwiegende nach drei Jahren weg.
Offen ist bisher die Frage, was aus den alten knapp 50 Millionen Punkten in Flensburg wird. Werden Sie erlassen oder kann man Sie gegen Prämien eintauschen? Kleiner Scherz vor der Hiobsbotschaft. Die wartet noch auf alle Autofahrer. Logisch – zukünftig weniger Punkte heißt höheres Bußgeld. Der Bußgeldkatalog wird teilweise verschärft. Verkehrsgefährdung wie Telefonieren am Steuer soll noch strenger geahndet und deutlich teurer werden.
Das vorgestellte Konzept der Reform des Verkehrszentralregister in Flensburg stößt derzeit auf wenig Gegenwind. Selbst von den rund 17 Millionen Mitgliedern des ADAC nicht, denn Sie haben ja irgendwie an dem Regelwerk, nachdem sie zukünftig sanktioniert werden, mitgearbeitet. Grundsätzlich kommt aus der Politik auch keine Absage zu den Plänen des Bundesverkehrsministers. Auch von der selbsternannten Vertretung aller Autofahrer (Auto Bild) bisher kein Kommentar
Tempo 30, 50 oder 130? Egal – mal eben zu schnell gibt ja nur einen Punkt und nicht mehr drei. Rote Ampel oder drängeln – naja zwei Punkte und nicht mehr bis zu sieben. Jeder Punkt verjährt für sich, also neues Vergehen neue Runde und nicht mehr: die Verjährung bestehender Punkte entfällt, wenn vor Ablauf der Frist weitere Punkte hinzukamen.
Die bisher klare Differenzierung verschwindet und das eigentliche Vergehen wird verharmlost, weil gleichgestellt. Zu wenig Abstand: zwei Punkte, rüber über die Kreuzung obwohl die Ampel rot: zwei Punkte.
Verkehrsvergehen passieren – Strafe muss sein! Die Punkte sind eigentlich nebensächlich. Unsere Nachbarn in Europa machen vor wie es geht. Hier geht’s ans Geld und das wirkt. Beispiel: zeigt der Tacho 120 und es ist nur Tempo 100 erlaubt kostet das in Norwegen 395 Euro! Stellen Sie sich im Vergleich nun die „abschreckende“ Wirkung des Punktes für die Raserei in Deutschland vor. Der Lerneffekt durch die enorme Geldstrafe setzt eher ein, als nach einem Punkt.
* Quelle Kraftfahrtbundesamt (KBA) Stand Januar 2011
Geschrieben von Maik Jürß
Erschienen am Samstag, den 11. Februar 2012 um 12:41 Uhr | 3.908 Besuche
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