














Manchmal geht es schneller, als man denkt: Passiert ein Verkehrsunfall mit dem Auto, können hohe Summen für die Reparaturen anfallen. Auch wenn es zunächst erfreulich ist, dass der Unfall nur einen Sachschaden verursacht hat, ist die Organisation und Kommunikation mit der Versicherung des Unfallverursachers im Anschluss frustrierend und zeitaufwendig.
Häufig lohnt es sich für die geschädigte Person dabei nicht, den Unfallschaden ausbessern zu lassen. Mithilfe einer fiktiven Abrechnung haben Sie die Möglichkeit, sich den Kfz-Schaden stattdessen auszahlen zu lassen. Dazu sollten Sie unbedingt einen Gutachter hinzuziehen, der ein professionelles Schadengutachten erstellt. Unter welchen Bedingungen eine solche Auszahlung möglich ist und wie sie abläuft, zeigt dieser Artikel.
Es passiert schnell, gerade in der nassen und kalten Jahreszeit: Blitzeis oder Aquaplaning auf der Landstraße oder der Autobahn und es ist passiert. Mehrfach an- oder eingeschlagen kann der Schaden am Auto im mittleren vierstelligen oder sogar im niedrigen fünfstelligen Euro-Bereich. Gerade für Autos im mittleren Alter kann solch eine Schadenshöhe das Ende bedeuten – wirtschaftlicher Totalschaden. Dazu kommt, dass gerade in ländlichen Regionen bzw. Gebieten mit einer geringen Werkstattdichte hier immer wieder nicht ganz ehrlich gegenüber dem Geschädigten gehandelt wird, vor allem, wenn der Verunfallte bei der Versicherung einige Euro sparen wollte und sich auf „Werkstattbindung“ eingelassen hat.