Dez30
2017

Silvester – Wer zahlt bei Schäden am Auto?

Veröffentlicht in Service Keine Kommentare »
Geschrieben 30. Dezember 2017 von


Silvester – Wer zahlt bei Schäden am Auto?

Silvester – Wer zahlt bei Schäden am Auto?

Jeder Autobesitzer kennt die Angst, dass sein bestes Stück in der Silvesternacht Schaden nehmen könnte. Und tatsächlich ist die Furcht begründet. Lackschäden oder kaputte Scheiben sind keine Seltenheit. Aber wer kommt eigentlich für den Schaden auf?

Es ist jedes Jahr das gleiche Spiel: Mit der großen Silvesterknallerei kommt bei Pkw-Besitzern die große Sorge auf, ihr Auto könnte Schaden nehmen. Wer in der Silvesternacht auf Nummer sicher gehen will, braucht nur ein paar einfache Regel beachten.

Wenn das Feuerwerk auf den Höhepunkt zusteuert, sind besonders die Laternenparker gelackmeiert. Vor allem dort, wo viele Menschen wohnen. Explodieren Böller oder Feuerwerkskörper direkt auf dem Fahrzeug, kann es leicht zu Schäden am Lack und bei Cabriolets am Stoffdach kommen. Auch manches Autofenster geht durch umherfliegende Pyrotechnik zu Bruch.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sein Auto deshalb abseits vom Trubel parken. Dort können zwar vom Himmel stürzende Raketen auf den Dächern landen, die aber in der Regel dann schon ausgebrannt sind und deshalb keine Schäden verursachen. Am sichersten ist das Fahrzeug natürlich in einer Garage. Wer keine eigene hat, könnte für diese eine Nacht auf ein öffentliches Parkhaus ausweichen.

Kommt es im turbulenten Silvestertrubel dennoch zu Schäden am Fahrzeug, wird es meist schwer, einen Verantwortlichen zu finden. Wird ein Schädiger ausfindig gemacht, kommt in der Regel für eine Reparatur dessen private Haftpflichtversicherung auf. Kann kein Verursacher ermittelt werden, kann für Explosions- und Brandschäden sowie Glasbruch die Teilkaskoversicherung des Autobesitzers einspringen. Für Lack- und Verdeckschäden durch Böller sowie Vandalismus benötigt man hingegen den Versicherungsschutz einer Vollkasko-Police.

Foto: Daimler AG*, Text: n-tv.de*

Ihnen hat dieser Artikel gefallen? Über ein LIKE würden wir uns sehr freuen. Teilen Sie den Beitrag und folgen Sie uns auch auf Facebook und Twitter. Vielen Dank.

Ihnen hat dieser Artikel gefallen? Über ein LIKE würden wir uns sehr freuen. Teilen Sie den Beitrag und folgen Sie uns auch auf Facebook und Twitter. Vielen Dank.

* Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme: Im Falle von wettbewerbsrechtlichen, domainrechtlichen, urheberrechtlichen oder ähnlichen Problemen bitten wir Sie, uns zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Wir garantieren, dass zu Recht beanstandete Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen erhoben.

Mehr aus diesem Bereich:



Geschrieben von Maik Jürß
Erschienen am Samstag, den 30. Dezember 2017 um 15:47 Uhr  |  3.753 Besuche

Abgelegt unter Service

Tags: , , , , , , ,

Kommentar schreiben oder Diskussion führen



Diesen Beitrag als PDF speichern

RSS-Feed  ·  RSS 2.0 Kommentar-Feed  ·   Permalink

Diskutiere oder kommentiere ...

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar zu erstellen.


QR Code Business Card