Okt20
2019


Keine Fahrverbote für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen

Keine Fahrverbote für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen

Lange Zeit war unklar, ob und wie Oldtimern zukünftig in Deutschland fahren dürfen. Nun gibt es wirklich gute Nachrichten für alle Oldtimer-Fahrer. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen bleiben auch künftig von Fahrverboten verschont. 

Alles was vier Räder und ein H-Kennzeichen hat, kann auch weiter hin auf deutschen Strassen fahren. Dies hat die Bundesregierung am 27. September offiziell bestätigt. Das Statement zu drohenden Fahrverboten für Oldtimer lautet wie folgt:

„Bei Beschränkungen des Straßenverkehrs, die im Rahmen von Umweltzonen nach der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) festgesetzt worden sind, sind Oldtimer nach Anhang 3 Nr. 10 der Verordnung generell von Verkehrsverboten ausgenommen. Die Bundesregierung plant keine Änderung dieser Rechtslage.“

Foto: Daimler AG

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Geschrieben von Maik Jürß
Erschienen am Sonntag, den 20. Oktober 2019 um 00:10 Uhr  |  1.669 Besuche

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