Mai16
2020


Ist der Diesel der Sündenbock? Trotz weniger Verkehr keine gesunkenen Stickstoffdioxidwerte

Ist der Diesel der Sündenbock? Trotz weniger Verkehr keine gesunkenen Stickstoffdioxidwerte

Seit vielen Wochen hat der Individualverkehr erheblich nachgelassen. Dennoch sind vielerorts die Stickstoffdioxidwerte nicht wirklich gesunken. Da stellen sich zwangsläufig einige Fragen: Wie kann das sein? Geht die Rechnung weniger Autos gleich weniger Stickoxide gar nicht auf? Ist der Diesel wirklich der große Teufel? 

Vor dem Hintergrund aktueller Messergebnisse meldete sich jetzt auch der Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) zu Wort: „Wenn Stickoxid-Messwerte an verschiedenen bekannten Hotspots trotz des seit Wochen deutlich reduzierten Verkehrsaufkommens nicht dauerhaft zurückgehen, kann der Diesel dafür nicht länger zum Sündenbock gemacht werden“, betonte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. 

Es zeige sich, dass auch andere Faktoren, wie zum Beispiel die Wetterbedingungen sowie andere Emittenten, Einfluss auf die NOx-Konzentration nehmen würden. „Die in verschiedenen Medienberichten veröffentlichten Messergebnisse machen deutlich, dass davon nicht mehr die Rede sein kann“, so der ZDK-Präsident. Nun zeige sich klar und deutlich, dass der Kreuzzug der DUH gegen den Diesel der Umwelt gar nichts gebracht habe! 

„Es wurden aber Millionen von Dieselbesitzern und Tausende von Autohändlern in Verzweiflung gestürzt, deren Dieselfahrzeuge massiv an Wert verloren und die auf ihrem Schaden sitzenblieben. Herr Resch mag darauf auch noch stolz sein. In Wirklichkeit hat er den letzten Rest an Glaubwürdigkeit und Legitimation für sein Handeln verloren“, so Karpinski. „Wir brauchen die schadstoffarmen Diesel mehr denn je, um die strengen CO2-Ziele zu erreichen. Die Verjüngung des Fahrzeugbestands dient auch dem Umweltschutz.“

Die in einigen Städten bereits beschlossenen Fahrverbote sollten nun aufgrund der aktuellen Messergebnisse überdacht werden. Denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte bereits in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2018 in Sachen Fahrverbote darauf hingewiesen, dass diese nur dann tatsächlich angeordnet werden dürften, wenn die Prüfung ergebe, „dass sich Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge als die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener NOx-Grenzwerte darstellen und sich diese Maßnahmen als verhältnismäßig darstellen“.

Das die Maßnahmen offensichtlich nicht geeignet und verhältnismäßig sind, dürfte nun klar sein. 

Foto: Daimler AG 

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Geschrieben von Maik Jürß
Erschienen am Samstag, den 16. Mai 2020 um 00:05 Uhr  |  1.644 Besuche

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