Jul07
2016


Das neue GLC Coupé: Warum diesen schicken Neuen nicht leasen statt kaufen? Beim Leasing sollte man aber einiges beachten, damit man am Ende nicht draufzahlt.

Das neue GLC Coupé: Warum diesen schicken Neuen nicht leasen statt kaufen? Beim Leasing sollte man aber einiges beachten, damit man am Ende nicht draufzahlt.

Seit den achtziger Jahren wird Autoleasing als Finanzierungsalternative beim Autokauf angeboten. Vor allem für Firmen und Selbständige ist dieses Finanzierungsmodell aufgrund der unmittelbaren steuerlichen Abzugsmöglichkeit der Leasingrate attraktiv. Inzwischen ist in Deutschland etwa jedes vierte Auto ein Leasingfahrzeug. Und auch Privatleute entdecken das Leasing für den Neuen in der Garage für sich. Immer ein topaktuelles Auto zu haben, dessen Reparaturen weitgehend (in den ersten Fahrzeugjahren) auf Garantie oder Kulanz gehen. Und: Der Fahrer muss sich am Ende nicht um den Verkauf eines Gebrauchten kümmern. Jedoch sollte man hier einige Dinge beachten, damit man am Ende nicht draufzahlt.

Beim Leasing erhält der Kunde ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an dem Fahrzeug – Er zahlt somit nur für die Nutzung, ähnlich einem Mietwagen. Im Unterschied zum weit teureren Mietwagen übernimmt der Leasingnehmer bestimmte Verantwortungen für das Fahrzeug: etwa die eigene Versicherung und die Durchführung von Inspektionen und sonstigen Reparaturen auf eigene Kosten. Sinnvoll ist dieses Finanzierungsmodell vor allem für diejenigen, die einen Neuwagen für einen begrenzten Zeitraum fahren möchten und ihre Kilometerlaufleistung im Vorfeld klar überblicken können. Selbstständige machen die Leasingrate unmittelbar steuerlich geltend, im Gegensatz zur Abschreibung bei finanzierten oder bar angeschafften Fahrzeugen.

Die Gesamtkosten beim Leasing setzen sich aus der Sonderzahlung und den monatlichen Raten zusammen. Die Rate kann werbewirksam klein ausfallen, wenn die Sonderzahlung entsprechend hoch ist – nur addiert ergeben sich die wahren Gesamtkosten. Zu beachten ist, dass Vollkaskoversicherung und strikte Einhaltung der Inspektionstermine in der Markenwerkstatt absolute Pflicht sind. Die freie Werkstattwahl und die Freiheit, mit keinen Blechschädern, Parkremplern oder Kratzern einfach weiterzufahren und diese nicht instand zu setzen, haben Leasingnehmer im Gegensatz zu Eigentümern in der Regel nicht. Auch An- und Umbauten am und im Fahrzeug auf eigene Hand sind bei Leasingfahrzeugen so nicht möglich.

Bietet die Leasinggesellschaft spezielle Service-Pakete an – etwa Versicherung inklusive, sollte man die mit seiner eigenen Versicherung vergleichen. Rundum-sorglos ist zwar bequem, kostet aber meist einige Taler mehr. Und das Wichtigste ist die Wahl der richtigen Vertragsform: Kilometerleasing oder Restwertleasing:

In beiden Fällen kann sich der Leasingnehmer innerhalb bestimmter Spielräume in den Konditionen frei entscheiden. Die Laufzeiten werden in der Regel zwischen 24 und 60 Monaten angeboten, auch die Kilometer (beim Kilometervertrag) legt der Leasingnehmer vorab fest und kann sie meistens auch während der Laufzeit anpassen, wenn sich sein Nutzungsverhalten stark verändert. Er zahlt nur für die tatsächliche Nutzung des Wagens und steigt nach der Leasingdauer wieder auf ein neues Fahrzeugmodell um. Das senkt das Reparaturrisiko (Verschleißreparaturen) faktisch auf Null, denn moderne Autos müssen erfahrungsgemö innerhalb der ersten drei bis vier Jahre wegen Verschleißes kaum in eine Werkstatt und andere Reparaturen werden meist durch die Neuwagengarantie abgedeckt.

Leasing mit Kilometervertrag

Diese Form des Leasings wird sehr gerne genutzt, weil der Wagen nach Vertragsende unverbindlich und problemlos zurückgegeben werden kann. Bei normaler und vertragsgemäßer Nutzung – vor allem ohne Unfall und Schaden am Auto – zahlt der Leasingnehmer seine Rate und hat damit eine Kalkulationssicherheit. Die Basis für die Rate ist die Kilometerleistung: Jeder Autofahrer, der seit einigen Jahren ein gleichmäßiges Nutzungsverhalten hat, beispielsweise immer den gleichen Arbeitsweg und eine jährliche Urlaubsfahrt, kennt seine jährliche Kilometerleistung recht genau – wichtig ist diese ja auch bei Versicherungsabschluss. Wenn doch mehr gefahren wird, zahlt der Leasingnehmer zum Schluss etwas zu, je nach Fahrzeug etwa 10 bis 20 Cent pro zusätzlichem Kilometer. Fährt er weniger als zuvor angegeben, bekommt er die entsprechende Erstattung. Eine Freigrenze liegt meist bei plus/minus 2.500 Kilometern.

Leasing mit Restwertvertrag

Wer seine Kilometerleistung in den nächsten Jahren nicht genau einschätzen kann, entscheidet sich für den Restwertvertrag. Hierbei wird eine monatliche Leasingrate festgelegt, die ebenfalls nach einer geschätzten Kilometerleistung berechnet wird. Bei der Rückgabe des Fahrzeuges wird der Restwert ermittelt, der sich nach Modell, gefahrenen Kilometern und Abnutzungsgrad des Wagens richtet. Auch hier kann der Leasingnehmer zuzahlen oder eine Erstattung erhalten. Der Vorteil dieses Modells ist, dass der Leasingnehmer während der Nutzung über die gefahrenen Kilometer nicht nachzudenken braucht. Die Restwertermittlung erfolgt sehr genau nach Schwacke-Liste.

Durchgesetzt hat sich der Kilometerleasing. Ist der voraussichtliche kalkulierte Restwert beim Restwertleasing später tatsächlich nicht zu erzielen (was meist der Fall ist), muss der Kunde die Differenz nachzahlen.

Foto: Daimler AG

www.mercedes-seite.de

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Geschrieben von Oliver Hartwich
Erschienen am Donnerstag, den 07. Juli 2016 um 09:36 Uhr  |  4.041 Besuche

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