Dez19
2011


Wenn es um das Thema „Kfz-Versicherung kündigen“ geht, denken die meisten Autofahrer automatisch an den 30. November eines jeden Jahres. Dieses Datum bezeichnet den Termin, an dem eine ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung möglich ist. Doch neben einer Kündigung der KFZ Versicherung am Jahresende gibt es noch weitere Möglichkeiten, einen bestehenden Vertrag vorzeitig zu beenden und sich einen neuen Anbieter zu suchen.

Es gibt verschiedenste Gründe, die den Kfz-Halter berechtigen, vorzeitig seine Autoversicherung zu wechseln. Der häufigste Grund für die Sonderkündigung der Kfz-Versicherung ist in der Regel ein Schaden. In diesem Fall haben beide Parteien das Recht, den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen, in der Praxis tut dies allerdings zumeist der Versicherungsnehmer. Auch ein Fahrzeugwechsel, das Ab- oder Ummelden eines Autos und vor allen Dingen auch eine Beitragserhöhung berechtigen Sie zur außerordentlichen Kündigung. In diesem Fall der Versicherungsnehmer vier Wochen Zeit zu kündigen und in eine günstigere Kfz-Versicherung zu wechseln. Weitere Gründe, die Ihnen ein Sonderkündigungsrecht gewähren sind auch Veränderungen bei der Regionalklasse Ihres Wagens, falls diese nicht aus einem Umzug von Ihnen herrühren, und bei der Typklasse, falls diese zu einer Preiserhöhung für Sie führt.

Bei der Versicherung steht dem Versicherungsnehmer immer dann ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn das Versicherungsunternehmen die Prämien erhöht, ohne den Leistungsumfang für den Kunden zu erweitern. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Anpassung der Typklassen vorgenommen wird. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt jedes Jahr im Oktober eine entsprechende Empfehlung für eine Neueinteilung der Typklasse, nach welcher sich die Versicherungsgesellschaften in der Regel auch halten. Sollte Ihr Auto in eine höhere Typklasse eingestuft werden, müssen Sie mit höheren Beiträgen rechnen.

Allerdings steht Ihnen hier ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen zu. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Sie die Information über die veränderte Einteilung erhalten. Ihre Autoversicherung ist im Übrigen verpflichtet, Sie rechtzeitig über die veränderten Vertragsbedingungen in Kenntnis zu setzen. Dies geschieht normalerweise in Form einer detaillierten Gegenüberstellung des alten und neuen Tarifes.

Auch wenn sich Ihre Regionalklasse ändert, steht Ihnen ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht zu. Allerdings ist hier eine Einschränkung zu beachten: Nur wenn sich die Regionalklasse ändert, weil die Kfz-Versicherung eine Anpassung vorgenommen hat, können Sie die Police außerordentlich kündigen. Werden Sie aufgrund eines Umzuges in eine neue Regionalklasse eingeteilt, besitzen Sie diese Option nicht.

Auch wenn Ihre Versicherung einen Schaden für Sie reguliert hat, besitzen Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dabei ist es nicht erforderlich, dass Ihre Versicherung einen Schaden für Sie zahlt. Der Schaden gilt auch dann als reguliert, wenn die Assekuranz etwaige Schadenersatzansprüche an Ihre Person abgewehrt hat. Wie auch im Falle einer Prämienerhöhung ist das Recht auf eine außerordentliche Kündigung auf vier Wochen befristet.

Wird ein Fahrzeug verkauft und deshalb vom bisherigen Besitzer bei der Behörde abgemeldet, geht die Kfz-Versicherung auf den Käufer des Autos über. Rechtlich gesehen besitzt also der Käufer das Sonderkündigungsrecht. Diese Option nutzt er, indem er den neuen Wagen mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) einer anderen Versicherung meldet. Prinzipiell wird der Vertrag demnach automatisch gekündigt, jedoch sollte der Verkäufer seine Versicherung über den Verkauf umgehend informieren.

Meldet der Halter sein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab, steht ihm unter Umständen auch ein Sonderkündigungsrecht zu. Jedoch besteht der Versicherungsvertrag nach einer Abmeldung zunächst als Ruheversicherung fort. Für den Fall, dass dieses Fahrzeug erneut angemeldet wird, tritt die alte Versicherung automatisch wieder in Kraft. Hier darf sich der Fahrzeughalter keine neue Versicherung suchen. Wird ein Auto jedoch komplett stillgelegt, kündigt die Zulassungsstelle automatisch die Kfz-Versicherung.

In allen Fällen sollte der Versicherte aber vor der (Sonder-)Kündigung eine neue Versicherung gesucht und gefunden haben. So wird das Risiko vermieden, nach der Kündigung plötzlich ohne Versicherungsschutz dazustehen. Denn ohne eine Haftpflichtversicherung darf ein Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Für die unkomplizierte Suche einer neuen Versicherung bieten sich Online-Portale, wie zum Beispiel www.autoversicherungvergleich.com an. Ein solcher Onlinevergleich kann auch hier vorgenommen werden.

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Geschrieben von Oliver Hartwich
Erschienen am Montag, den 19. Dezember 2011 um 08:14 Uhr  |  7.536 Besuche

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