2012
Bestimmt hat man als Unternehmer oder Selbständiger schon einmal darüber nachgedacht: ist der nächste Firmenwagen wieder ein Neuwagen oder kann es nicht auch was Ausgefallenes sein? Ein Oldtimer vielleicht. Wer sich mit dem Gedanken einer Anschaffung beschäftigt, für den bietet sich das Leasing als eine attraktive Form der Finanzierung an.
Die eigene Hausbank winkt bei einem Kredit für einen Oldtimer meistens mit der weißen Fahne, einfach weil sie keine geeigneten Bewertungsmodelle besitzt. Reicht die momentane Liquiditätsdecke des Unternehmens nicht für den spontanen Erwerb, da andere Investitionen anstehen oder das Geld bereits gebunden ist, dann muss nicht zwangsläufig auf eine zweite Gelegenheit für den bewunderten Klassiker gehofft werden. Für solche Situationen gibt es Anbieter, die eine passende Lösung parat haben. Ein Beispiel ist die Firma AIL Classic Leasing GmbH, vormals als LeasDat GmbH. Das Unternehmen ist der Pionier im Oldtimer Leasing und zählt zu den nationalen Marktführern.
Die AIL Classic Leasing GmbH beschäftigt sich ausschließlich mit klassischen Fahrzeugen und hilft beim spontanen Kaufwunsch eines Oldtimers. AIL besitzt die nötige Expertise, um Klassiker zu bewerten und schließlich auch zu finanzieren. Der Geschäftsführer der AIL Classic Leasing GmbH Rolf Huber: „Die Fälle der klassischen privaten Fahrzeug-Finanzierung macht tatsächlich nur rund fünf bis zehn Prozent unseres Geschäfts aus.“
Die Idee des Oldtimer-Leasings ist auch für Unternehmer und Selbständige interessant, die über ausreichend Liquidität verfügen und sich ein klassisches Fahrzeug problemlos mit Mitteln aus der Kasse erwerben könnten. Hier bietet AIL äußerst interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Rolf Huber: „Der größte Fehler, den man nach dem Erwerb eines klassischen Fahrzeugs aus eigenen Mitteln machen kann ist, dass Fahrzeug in das betriebliche Anlagevermögen des Unternehmens zu überführen. Zwar kann man die Anschaffungs- und Betriebskosten des Fahrzeugs zu einem Großteil abschreiben, jedoch stellt die spätere Entnahme unter steuerlichen Gesichtspunkten einen Gewinn erhöhenden Tatbestand dar, der wiederum voll versteuert werden muss. Da das Fahrzeug dann zum Marktwert bewertet wird, drohen häufig empfindliche Nachzahlungen.“
Die clevere, vollkommen legale und steuerlich anerkannte Lösung bietet das Oldtimer-Leasing. Hierbei wird das Leasinggut am Ende der Vertragslaufzeit an den Leasinggeber zurückgegeben. In einem separaten Rechtsakt kann dann der frühere Leasingnehmer oder ein benannter Dritter das Fahrzeug von der Leasinggesellschaft mittels regulärem Kaufvertrag erwerben.
Die besondere Attraktivität des Oldtimer-Leasing liegt zudem in der Phase der regulären Vertragslaufzeit. Der Kunde erwirbt das Fahrzeug seiner Wahl und sichert sich zuvor eine Leasing-Zusage. Die AIL Classic Leasing GmbH tritt dann in den Kaufvertrag ein und übernimmt die Kaufpreiszahlung an den Verkäufer. Anschließend gestaltet AIL mit dem Kunden einen flexiblen Leasingvertrag bezüglich der Anzahlung, der Nutzungsdauer, dem Restwert und den monatlichen Raten. Um hierbei das steuerliche Konstrukt nicht zu gefährden, sind jedoch gewisse Regeln einzuhalten. Der Leasingnehmer kann idealerweise die Raten als Aufwand steuerlich voll geltend machen.
Die Oldtimer-Nutzung als Firmenfahrzeug ist auch deswegen attraktiv, weil für Oldtimer ebenfalls die gängige 1%-Regel gilt. Diese besagt, dass bei Privatnutzung des Firmenfahrzeugs nur 1% des ursprünglichen Neupreises zu versteuern ist. Wer beispielsweise einen aktuellen Mercedes-Benz SLK für rund 60.000 Euro erwirbt, müsste demnach 600 Euro versteuern. Bei einem klassischen Mercedes 190 SL Roadster, der damals rund 16.500 D-Mark kostete und heute in etwa so viel wert ist wie der SLK, werden jährlich nur 84 Euro fällig.
Die wichtigsten Regeln für den Leasing-Erwerb: die Leasing-Laufzeit liegt in der Regel bei 30 bis 60 Monaten. Es handelt sich dabei um ein Finanzierungsleasing und kein Operate Leasing. Das bedeutet, dass der Leasingnehmer die Betriebskosten, Wartungen und Reparaturen begleicht. Da diese jedoch bei vernünftiger Konstruktion steuerlich absetzbar sind, ist das gegenüber dem Privatbesitz deutlich attraktiver. Dies gilt auch für die für den Leasing-Vertrag erforderliche Vollkaskofahrzeugversicherung. Der Leasingnehmer verpflichtet sich zudem, das Fahrzeug in einem tauglichen, verkehrstüchtigen Zustand zu halten. Was oftmals vermutet wird, aber nicht stimmt: Die Leasinggesellschaft wird nicht im Fahrzeugbrief eingetragen. Der Brief wird lediglich von der Gesellschaft verwahrt.
Fotos: Daimler AG
Weitere Informationen zum Thema Oldtimer-Leasing finden Sie unter www.ail.de.
Geschrieben von Maik Jürß
Erschienen am Dienstag, den 08. Mai 2012 um 15:01 Uhr | 15.270 Besuche
Abgelegt unter Oldtimer
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08. Mai 2012 um 15:58
Steuerlich hilfreicher Artikel, danke!