2012
Nun steht der Termin für die Einführung des Wechselkennzeichens fest. Ab dem 1. Juli können dann zwei Fahrzeuge mit nur einem Nummernschild zugelassen werden. Die Kraftfahrzeugsteuer wird dann nur für das höher eingestufte Fahrzeug beim Finanzamt fällig. Gefahren werden kann natürlich nur eines der beiden Fahrzeuge.
Voraussetzung für das neue Wechselkennzeichen ist, dass es sich um Fahrzeuge der gleichen Klasse handelt. In die Klasse M1 fallen PKW und Wohnmobile sowie nun auch die Oldtimer. Die Klasse L bilden motorisierte Zweiräder.
Die Wechselkennzeichen bestehen dann aus drei Teilen. Zwei davon sind fest an den Fahrzeugen montiert und ein drittes Teil ist abnehmbar. Diese wird immer an das Fahrzeug mit einem Clip angeklickt, welches benutzt wird.
				
					Geschrieben von Maik Jürß 
					Erschienen am Samstag, den 11. Februar 2012 um 12:58 Uhr  |  7.465 Besuche
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