














Einer 52-jährigen Autofahrerin kamen ihre Dashcams im Auto nun teuer zu stehen. Die Aufnahmen halfen nicht einen flüchtigen Unfallverursacher zu überführen, sondern kosteten die Dame 150 Euro Strafe.
Ärgerlich: Man kommt auf den Parkplatz und stellt fest, dass ein unbekannter der Wagen beschädigt hat. So erging es auch einer 52-jährigen Autofahrerin. Doch sie hatte Beweise: Zwei in ihrem Auto installierte Dashcams hatten den Vorfall aufgenommen. Als die Autofahrerin damit zur Polizei ging folgte jedoch das böse Erwachen.
Tags:1112 OWi 300 Js 121012/17, Dashcam, Service, Sicherheit, Urteil, Verkehrsrecht
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