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Tagfahrlicht am W211 Avantgarde

Tagfahrlicht am W211 Avantgarde der Jahre 2006 bis 2009

Tagfahrlicht am W211 Avantgarde der Jahre 2006 bis 2009

Mit dem Thema „Tagfahrlicht am W211“ beschäftige ich mich bereits, seit ich das Auto besitze. Anfangs hielt ich diese Spielereien für unnötig und überflüssig, Fakt ist aber, dass Fahrzeuge mitTagfahrlicht im Straßenverkehr einfach besser wahrgenommen werden. Nicht zuletzt durch dieses Plus an Sicherheit sind seit dem 7. Februar 2011 bei Neuwagen in der Europäischen Union Tagfahrlichter sogar Pflicht.

Neben den „Neuwagen“ also den Fahrzeugen, die das TFL bereits in der Fertigung verpasst bekommen haben und wo es – in den meisten Fällen – ins Designbild des Fahrzeugs passt, sieht man leider immer mehr Bastellösungen im Straßenverkehr. Vor allem die „Baumarkt-Fraktion“ versetzt mich immer wieder in Erstaunen, wie es der ein oder andere schafft, die Fahrzeugfront mit LED-Klebelichtern noch weiter zu verunstalten – Hauptsache billig ,Hauptsache hell, Hauptsache irgendwie dran.

Der W211, auch die modellgepflegte Version, stammt aus einer Zeit, in der LEDs am Auto noch nichts verloren hatten und „TFL“ wohl eher für eine neue Retortenband von DSDS und co. gehalten wurde. Nicht zuletzt deswegen gestaltet sich das Finden der passenden Lichter – und noch mehr der passenden Anbaupositionen – als schwierig. Die Front ist geprägt durch das Vieraugen-Gesicht, was in den Nebenscheinwerfern fortgesetzt wird. Und beim Avantgarde werden diese noch durch die Chromeinfassung hervorgehoben – die Chromspangen um die Nebelscheinwerfer sind eines der Designmerkmale der Avantgarde-Modelle von 2006 bis 2009 (Classic und Elegance hatten diese Chromspangen nicht bzw. in einfacherer Form).

Dieses Designelement sollte ebenso erhalten bleiben, wie die Nebelscheinwerfer selbst. Denn neben der Nebelfunktion haben diese Lichter noch eine weitere Aufgabe – sie aktivieren sich beim Abbiegen (Abbiegelicht – nicht zu verwechseln mit Kurvenlicht, dass die Hauptscheinwerfer bei Lenkeinschlag „mitlenken“ lässt). Also fiel für mich die erste mögliche Lösung weg: Nämlich das Ersetzen der NSW durch einen Tagfahrlichtstreifen, wie man ihn vom Nachfolger W212 kennt. Diese Umbausets für den W211 gibt es inzwischen zur Genüge am Zubehörmarkt, sind aber – vor allem – aus Designsicht ein klassischer Fehlgriff. Außerdem müssen nach dem Ausbau und Abklemmen der Nebelscheinwerfer diese aus dem Bordcomputer rauscodiert werden, damit es nicht ständig zu Fehlermeldungen kommt.

Ein ebensolcher Fauxpas sind die – gerade in der VW-Breitertiefer-Fraktion beliebten – Bastellösungen mit Meterware aus dem Baumarkt. Diese werden einfach irgendwo, wo Platz ist, an die Frontschürze geklebt – und fertig. Meist haben diese nichtmal eine Wechselschaltung, also eine Dimm- oder Abschaltfunktion bei eingeschaltetem Abblendlicht (was eigentlich verboten ist): Die Dinger sind immer -auch bei Dunkelheit – auf voller Leistung. „Faust-Auf-Auge“ – GEHT GAR NICHT !!!

Darüber hinaus gibt es noch von zwei bekannten Herstellen Umbaukits für den W211, die ich dieser Stelle mit erwähnen will. Diese sind aber für alle W211-Modelle- und Baujahre geeignet und ersetzen den kompletten Nebelscheinwerfer-Einsatz durch ein eigenes Gitter, was dann eine kleinere Nebelleuchte und die LEDs für das Tagfahrlicht enthält. Die Carlsson-Version wird inzwischen sogar von Mercedes-Benz als „offizieller“ Nachrüstsatz für den W211 angeboten und auch direkt bei Mercedes verbaut. Beide Kits ruinieren aber die schöne Avantgarde-Optik und dazu liegen sie preislich im „oberen Segment“ – allein für das Kit sind mehr als 500 EUR fällig, zzgl. Einbau …

Carlsson Tagfahrleuchten für E-Klasse W/S211 (Foto: Carlsson)

PIECHA LED-Tagfahrlicht E-Klasse W211 AMG-Stylng FL 06 (Foto: PIECHA)

 

PIECHA LED Tagfahrlicht E-Klasse W211 AMG-Styling FL 06

Carlsson Tagfahrleuchten für E-Klasse W/S211

Also musste eine dritte Lösung her – eine Lösung, die sich weitestgehend in das klassische Vieraugendesign integriert, aber Chromspange und Nebenscheinwerfer beibehält. Im Herbst letzten Jahres fand ich dann bei einem Händler ein erstes Bild einer solchen Lösung: hier ist eine Chromleiste mit sieben einzelnen, runden LEDs auf die Chromspange der Nebelscheinwerfer aufgesetzt. Die Leiste ist so geschaffen, dass Sie oben mit der Stoßstange bündig abschließt – das ist es, so stellte ich mir „meine“ Lösung vor: Nebelscheinwerfer und Chromspange bleiben erhalten und die LEDs passen sich – dank der runden Einzel-LEDs in dem Chromstreifen – in das „Gesamtkonzept“ Vieraugengesicht ein. Die Lösung sah anbautechnisch so aus, dass die Chromspange, die vor den Nebelscheinwerfer sitzt, durch eine neue Spange mit integrierter TFL-Leiste ersetzt wird. Gitter und Nebelscheinwerfer selber bleiben erhalten, nur das Chromteil wird ersetzt.

Nun hieß es warten, denn das Set war noch nicht verfügbar. Nach mehreren Verschiebungen war es dann im Februar 2013 bei den ersten Händlern lieferbar. Bei ebay fand ich einen Händler in Berlin, da mir das Set für 220 EUR anbot – der Startpreis im Herbst lag noch bei 160 EUR. Aber dann der nächste Rückschlag: Der Händler gab mir die Info, dass ihm einer seiner Kunden mitteilte, die nötigen Prüfzeichen (mehr dazu später) befänden sich nicht auf der Lampe. Ein Fabrikationsfehler, wie sich herausstellte: Durch einen Fehler in der Herstellungskette wurden im Winter und Frühjahr beim Hersteller ESUSE Lampen produziert und verschifft, die weder Prüfzeichen noch -nummer auf der Lampe hatten – Grundvoraussetzung für eine Zulassung als Tagfahrlicht.

Zulassungsnummer gemäß ECE-R87 mit RL (running lights) auf dem Leuchtenglas. Leuchten ohne RL-Kennzeichnung sind nicht als Tagfahrleuchten zulässig.

Auch die Nachfrage bei anderen Händler (immer mehr boten dieses Set nun an) ergab, dass auch deren Leuchten dieses Problem aufwiesen. Fast alle Händler wollten mir klarmachen, dass es jedoch ausreiche, den Prüfbericht (sollte der Lampe beiliegen oder als PDF zu bekommen sein) als gedruckte Version im Auto mitzuführen, aber dem ist definitiv nicht so. Ich selber habe bei zwei Prüfern (TÜV Berlin und DEKRA) nachgefragt und beide bestätigten mir, dass mindestes die Prüfnummer auf der Lampe sein muss, um sicherzustellen, dass der vorliegende Prüfbericht (mit dieser Prüfnummer) auch tatsächlich zur Lampe gehöre.

Vielleicht gibt es Prüfer, die hier ein Auge zudrücken, aber solange es einen Prüfer gibt, der das nicht so sieht, sollte man hier nicht leichtsinnig handeln: Wenn genau dieser Prüfer bei der nächsten HU mein Auto prüft und mir dann mitteilt, dass die TFL nicht zugelassen sind, weil Prüfzeichen und -nummer fehlen, dann hat man hat man schicke TFL am Auto, bekommt aber keine neue Plakette: Fehlen RL-Kennung und Prüfzeichen, zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann in der Kaskoversicherung zur Kürzung der Entschädigungsleistung kommen, sofern bei einem Unfall ein ursächlicher Zusammenhang nachgewiesen werden kann. Streng genommen gilt auch hier, dass durch solche nicht zulässigen Umbauten die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs erlischt. Befinden sich Prüfzeichen und -nummer auf der Lampe, ist das Mitführen des Prüfberichts im Übrigen nicht notwendig. Also unbedingt VOR dem Kauf sollte man sich beim Verkäufer vergewissern, dass sich Prüfzeichen und Prüfnummer auf der Lampe befinden – sie sollten auf mindestens einer der LEDs angebracht sein.

Anfang Mai fand ich dann eine Händler bei ebay, das die Lampen aus der zweiten Serie, also mit angebrachtem Prüfzeichen und -nummer anbot. Für 170 EUR waren sie „meins“. Den Einbau ließ ich durch den Kfz-Meister meines Vertrauens durchführen, der dafür keinen halben Tag brauchte. Ein Abbauen der Stoßstange ist nicht notwendig, das war vor Einbau nicht ganz klar.

Leuchte von vorne

Leuchte von hinten

Auf eine weitere Sache, auf die man achten sollte, ist die PWM-Problematik. Viele TFL-Steuergeräte, gerade aus der Billigecke, machen Probleme in Fahrzeugen mit „gepulstem Standlicht“. Alle neueren Fahrzeuge – egal, ob Xenon oder Halogen – arbeiten mit einem PWM-Signal (Pulsweitenmodulation) am Standlicht, um die Lebensdauer der Glühlampen zu verlängern. Bei laufendem Motor, also mit aktivierter Lichtmaschine, steigt die Spannung auf bis zu 14,4 Volt an, was die Lebensdauer der Glühlampen verkürzen würde. Mit einem PWM-Signal wird die Spannung im Millisekundenbreich unterbrochen und somit die Standlichtbirnen mit konstant 12V versorgt. Da LEDs sehr empfindlich auf Spannungsschwankungen reagieren, beginnen diese zu flackern. In der Regel löst man dieses Problem durch den Einbau eines Schließerrelais, da diese sehr träge reagiert und somit die Spannungsunterbrechungen einfach nicht mitbekommt. Steuergeräte von hochwertigeren Lampen sollte dieses Problem bereits „intern“ lösen und eine Bastelei nicht nötig sein.

Die gewählten Tagfahrleuchten haben sieben extrem helle Hochleistungs-SUPER FLUX LEDs je Seite (ca 70.000 Betriebsstunden). Und diese sind wirklich hell – die Fotos geben das nur ansatzweise wieder. Bei den angebotenen Lichtern kann zwischen zwei Modi gewählt werden, der aktiviert wird, wenn das Ablendlicht eingeschaltet wird (ob über Lichtschalter oder Lichtsensor ist vollkommen egal): Entweder abgedimmt oder abgeschaltet. Ich habe mich für die gedimmte Version entschieden, die LEDs werden also um 50% abgedimmt, wenn sich das Licht einschaltet. Damit die Dimmfunktion genutzt werden darf, müssen die Leuchten neben der R87-Zulassung als Tagfahrlicht auch eine R7-Zulassung als Positionslicht besitzen – man muss also zwei Gutachten bzw. Prüfberichte erhalten haben. Ist das E-Prüfzeichen auf der Lampe, ist eine Eintragung beim bzw. Abnahme durch den TÜV durch den Fahrzeughalter nicht nötig und die Lampen sind in allen EU-Ländern zugelassen und eintragungsfrei. Auch eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig.

Ausgangszustand – noch ohne TFL und mit alten H11-Nebelleuchten, die aber nicht die originalen Lampen sind, …

… die gelbliches Licht erzeugen. Diese sind aber auch nachgerüstet, die Originalen waren noch eine Spur wärmer.

Die neuen H11-Halogen-Strahler erzeuge ein weitaus weißeres Licht – passend zur restlichen Frontbeleuchtung

H11-Halogenlampe für die Nebelscheinwerfer

Für eine optimierte Optik habe ich noch die H11-Halogenlampen in den Nebelleuchten ausgetauscht. Der Einsatz von LEDs (was ja auf der Hand liegt) ist nicht möglich, da bei Fahrzeugen mit Abbiegelicht die Leuchten ein- und langsam ausdimmen – was mit LEDs nicht möglich ist. Also bleiben nur andere Halogen-Glühlampen. Ich habe mich für eine 55W H11-Lampe mit 6000 K Farbtemperatur entschieden. Diese hat eine E4-Zulassung, kann also ohne weitere Aufwendungen verbaut werden. Es werden mittlerweile auch Halogenlampen mit 8000 K angeboten, die dann noch kaltweißer, also schon ins Blaue leuchten, aber Obacht: Je höher die Farbtemperatur desto geringer die Leuchtkraft. Die Themen Farbtemperatur und Leuchtkraft „beleuchte“ ich auf Seite 3.

Mit dem Ergebnis, also Tagfahrlicht und weißere Nebelscheinwerfer, bin ich absolut zufrieden, auch wenn die Originalität des Fahrzeugs, auf die ich sonst sehr viel Wert lege, hier etwas leidet. Aber diese drei Änderungen (Flachwischer hinten, LED-Kennzeichenbeleuchtung und eben Tagfahrlicht) sind die einzigen Dinge, die ich an meinem Auto – fremdanbietertechnisch – verändere. Wichtig ist mir, dass alle drei Projekte komplett rückbaufähig sind. Für mich ist mein 211er nun perfekt …

Mein nächstes Projekt befasst sich mit dem TFL-Einbau in unseren W168. Hier sind die Vorzeichen ähnlich wie bei der E-Klasse: Mopf-Modell, letztes Baujahr, Avantgarde. Für diesen Typ gibt es keien typenspezifische vorgefertigte Sets. Beim W168 bieten sich Tagfahrleuchten an, die in die äußeren Öffnungen in der Stoßstange unten passen müssten. Beim Vormopf waren diese Öffnungen noch rund – beim Mopf wurden diese oval- fast bananenförmig. Das Problem ist, dass diese gebogenen Öffnungen relativ klein sind. Passten beim Vormopf noch 70mm-Leuchten rein, geht das nun nicht mehr. Die größte Breite der Öffnung sind 50 mm. Momentan spiele ich mit dem Gedanken, die Leuchten indivduell anzuordnen – die LEDayFlex von Hella bieten sich da an. Aber dazu bald mehr …

Auf der nächsten Seite habe ich die Zulassungsbestimmungen zusammengefasst.

Seite 2: Zulassungsbestimmungen

Seite 3: Farbtemperatur & Leuchtkraft


Seite 1: Tagfahrlicht am W211 Avantgarde Modelle aus 2006 bis 2009

 

Seite 2

Aktuelle Zulassungsbestimmungen für Tagfahrlichter mit und ohne Standlicht- bzw. Dimmfunktion

Tagfahrlichter, ob mit oder ohne Standlichtfunktion, werden mittlerweile von vielen Anbietern in vielen unterschiedlichen Variationen angeboten, ohne dass über die nötigen Richtlinien und Zulassungsbestimmungen informiert wird. Das Tagfahrlicht (englisch: Daytime Running Light), auch Licht am Tag genannt, ist eine Fahrzeugbeleuchtung, die nur für Fahrten bei guten Sichtverhältnissen am Tag eingesetzt werden darf, sofern die Benutzung anderen Lichts nicht vorgeschrieben ist. Dafür genutzt werden Tagfahrleuchten als Ergänzung zu den Fahrzeugscheinwerfern oder aber Fahrlichtschaltungen. Fahrlichtschaltungen sind elektrische Schaltungen, mit denen die bestehenden Hauptscheinwerfer mit verminderter Lichtstärke beim Einschalten der Zündung automatisch in Verbindung mit Begrenzungs- und Rücklicht sowie Kennzeichen- und Armaturenbeleuchtung aktiviert werden (skandinavische Version) oder Hauptscheinwerfer und Begrenzungsleuchten vorne, nach dem Lösen der Handbremse (nordamerikanische Version).

Der Nachteil dieser Lösung ist die hohe Leistungsaufnahme der Hauptscheinwerfer. Außerdem ist der Glühlampen-Verschleiss sehr hoch, nicht nur am Hauptscheinwerfer, sondern auch an Armaturenbrett-, Rücklicht- oder Kennzeichenbeleuchtung. Bei Xenonlampen sind die Möglichkeiten der Lebensdauerverlängerung deutlich eingeschränkt, Xenonlampen sind Lichtbogenlampen und benötigen stets die volle notwendige Leistung, um ein „Abreißen“ des Lichtbogens zu verhindern. Daher setzen sich immer mehr die Tagfahrleuchten – vor allem mit LED-Technik – durch. Tagfahrleuchten sind lichtschwache, verbrauchsarme und langlebige Leuchten, die weniger Leuchtkraft haben als das Abblendlicht, aber viermal intensiver leuchten als das Standlicht. Die technische Norm Nr. 87 der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) sieht für Tagfahrleuchten eine Lichtstärke von mindestens 400 Candela pro Leuchte vor. Damit wird das Fahrzeug sichtbar, die Straße kann aber nicht ausgeleuchtet werden. Tagfahrleuchten sind nur nach vorne gerichtet.

Tagfahrleuchten können universell einsetzbar oder so ausgelegt sein, dass sie nur für die Nachrüstung bestimmter Fahrzeuge geeignet sind. Eingesetzt werden entweder Glühlampen (mit Leistungen zwischen fünf Watt und 21 Watt) oder LEDs. Standlicht, Schlussleuchten, Armaturenbeleuchtung und hintere Kennzeichenbeleuchtung bleiben dunkel und verschleißen daher auch nicht. Bei Einschalten der normalen Scheinwerfer müssen die Tagfahrleuchten automatisch ausgeschaltet werden (Ausnahme: Lichthupe). Halogenlampen für die Tagfahrleuchten gibt es in speziellen Ausführungen mit einer verlängerten Lebensdauer von 1000 oder mehr Stunden, LEDs haben eine Lebensdauer von 50.000 bis zu 100.000 Stunden.

In vielen Ländern (auch in Deutschland) sind spezielle Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront auf Basis der aktuellen Rechtslage zulässig: Gemäß § 19 Abs. 1 StVZO folgt der Anbau von Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen den jeweils gültigen europäischen ECE-Regelungen. Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48/R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:

Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten (volle Leuchtkraft in Funktion als Tagfahrlicht) und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.

Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung: Kombinierte Tagfahrleuchten und Umrissleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).

Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:

Tagfahrleuchten, die den Anforderungen der ECE-Richtlinie Nr. 87 entsprechen, sorgen für die im Straßenverkehr gewünschte Signalisationswirkung: Das Abblendlicht wäre zwar heller, ist aber nicht notwendig. Bei der Verwendung von Tagfahrlicht geht es nicht um maximale, sondern um optimale Signalwirkung.

Links

• Straßenverkehrsordnung (StVO): http://www.gesetze-im-internet.de/stvo

• Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO): http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012

• Wikipedia, hier gibt es eine Zusammenfassung der gesetzlichen Bestimmungen im Ausland: http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht

Wie für alle Wikipedia-Artikel gilt auch hier: Der Inhalt steht nicht auf rechtlich sicheren Füßen und kann veraltet oder – zumindest teilweise – ungültig sein.

 

Auf der nächsten Seite habe ich die Zulassungsbestimmungen zusammengefasst.

Seite 1: Tagfahrlicht am W211 Avantgarde Modelle aus 2006 bis 2009

Seite 3: Farbtemperatur & Leuchtkraft


Seite 2: Zulassungsbestimmungen 

 

Seite 3

Farbtemperatur & Leuchtkraft

Immer wieder liest man von Farbtemperatur. Aber was bedeutet das und ist „mehr“ wirklich heller ?

Vorab die Antwort: NEIN!

Die Aussage „Licht sei weiss“ ist eine unpassende Bezeichnung. Denn reines Weiss besteht nach dem RGB-Prinzip zu gleichen Anteilen aus den Farben Rot, Blau und Grün. Treffender ist die Unterscheidung nach der Farbtemperatur. Mit ihr bezeichnet man den Farbeindruck, die eine Lichtquelle hat. Bei Leuchten ist es sehr schwierig, diese Farbe zu beschreiben, da man hier auch das breite Ausstrahlungsspektrum der Lichtquelle berücksichtigen muss.

Kelvin ist eine Maßeinheit für Temperaturen, wobei 0 Kelvin dem absoluten Nullpunkt von –273,15° Celsius entsprechen und ein Kelvin-Schritt einem Schritt auf der Celsius-Skala entspricht. Eine Lichtquelle mit 5000 Kelvin strahlt ein Spektrum aus, das einem auf 5000 Kelvin erhitzten Schwarzkörper entspricht. So hat eine Kerze eine Farbtemperatur von 1500 Kelvin, eine 100 Watt Glühlampe 2800 K, während die Morgen- bzw. Abendsonne 5000 Kelvin hat.

LED Farbtemperatur

Aber warum sehen wir bläuliches Licht bei hohen Farbtemperaturen und rotes Licht bei niedrigen Farbtemperaturen? Stellen wir uns den Schwarzkörper als eine schwarze Röhre vor, die beim Aufheizen Licht abstrahlt. Wie bei Sternen oder geschmolzenem Metall erscheint der Körper mit steigender Temperatur erst rötlich, dann weiß, dann bläulich. Eine passende Alternativbezeichnung für den Begriff Farbtemperatur ist auch „Stimmung“, die für Interessenten von LED-Leuchten von Bedeutung ist. Hier haben sich inzwischen die Begriffte „warmweiss“ und „kaltweiss“ eingebürgert, die sich aber nach dem Empfinden und nicht nach der Farbtemperatur richtet: Warmweisses Licht ist physikalisch gesehen „kälter“ als kaltweisses Licht.

Eine warmweisse LED-Lampe hat eine Farbtemperatur von etwa 2800 K Mit der Bezeichnung „warm“ ist gemeint, dass in dem Farbspektrum ein Gelbanteil überwiegt. Viele empfinden diese Farbtemperatur als angenehm, gemütlich und stimmungsvoll. Soll hingegen das Tageslicht nachempfunden werden, weicht man auf Lampen mit Leuchtdioden zurück, deren Kelvinzahl mit rund 5500 höher liegt. Ein reines Weiss als LED-Farbtemperatur erhält man bei rund 7.000 K, das entspricht dem Sonnenlicht. Die Farbtemperatur bläulich-weiss liegt bei etwa 10.000 K, hier spricht man von einem strahlenden und hellen Himmelslicht.

Senkt man also die Farbtemperatur des Lichts ab, so erscheinen damit beleuchtet Gegenstände einen Farbstich ins Gelbliche zu haben. Steigert man die Farbtemperatur, so geht der Farbstich ins Bläuliche. Halogenlampen haben eine Farbtemperatur von rund 3200 Kelvin, was einem gelblichen weiß entspricht. Xenonlampen arbeiten naturgemäß bei rund 5800 Kelvin, was recht genau der durchschnittlichen Farbtemperatur des Tageslichts bei Mittagssonne (12 Uhr) entspricht.

Wichtig ist, dass Farbtemperatur und Helligkeit nichts miteinander zu tun haben. Die Farbtemperatur sagt nichts über die Helligkeit von Licht aus, nur über dessen Farbe. Allerdings empfinden viele Menschen subjektiv ein weißeres Licht heller als gelbes Licht. Und ebenso wichtig ist, dass bei steigender Farbtemperatur der Lichtstrom, also die Leistung, abnimmt. Der Lichtstrom (englisch luminous flux) ist die photometrische Entsprechung zur Strahlungsleistung . Er wird in der Einheit Lumen (lm) angegeben und berücksichtigt die wellenlängenabhängige Empfindlichkeit des menschlichen Auges.

Strahlt ein Licht bei einer Farbtemperatir mit 4300 Kelvin mit ca. 3300 Lumen, sind es bei 6000 K nur noch 2900 lm, bei 10000 K fällt der Lichtstrom auf 2400 lm und bei 20.000 K auf nur noch 1900 Lumen. Kurz gesagt, je höher die Farbtemperatur, desto geringer die Leuchtkraft.

FAQs zu Xenonlicht:

http://www.car-construction.de/information/technikinformationen/xenonlichtfaq.php

Farbtemperatur und Lichtquellen:

http://farbe.wisotop.de/Farbtemperatur.shtml

http://www.movie-college.de/filmschule/licht/farbtemperatur.htm

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