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Bei acht Punkten ist Schluss! Ab 1. Mai ist die Fahrerlaubnis schneller weg

Bei acht Punkten Schluss! Ab 1. Mai ist die Fahrerlaubnis schneller weg

Bei acht Punkten ist Schluss! Ab 1. Mai ist die Fahrerlaubnis schneller weg

Ein Fünftel der im Verkehrszentralregister eingetragenen Personen haben in Flensburg Null Punkte. Von der deutschen Gesamtbevölkerung ist jedoch rund jeder zehnter Bürger in Flensburg eingetragen.

Am 1. Mai 2014 wird aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das neue Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktsystem auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt. Die Grundlage hierfür bildet das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 28. August 2013 (Bundesgesetzblatt 2013 Teil I, S. 3313) sowie die Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 05. November 2013 (Bundesgesetzblatt 2013 Teil I, S. 3920).

Das Register wird transparenter, einfacher und gerechter. Der neue Punktekatalog sieht folgendes vor: Der Punkteeintrag erfolgt erst ab einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Die Punkte entstehen am Tattag und werden zur Berechnung des Punktekontos so lange herangezogen, wie die Tilgungsfrist für die betreffende Straftat noch nicht abgelaufen ist. Hiermit soll das diplomatische Vorgehen von Wiederholungstätern vermieden werden, die Rechtsmittel nur einlegen, um den Punktestand vorübergehend zu mindern.

In der Auflistung sehen Sie die aktuelle Punktetabelle und die Neue im Vergleich:

Punkte bis 30.4.2015 Punkte ab 01.05.2014
0 0
1-3 1
4-5 2
6-7 3
8-10 4
11-13 5
14-15 6
16-17 7
18 und mehr 8

Die jetzigen Punktekategorien 1 bis 7, werden künftig durch die Punktekategorien 1 bis 3 ersetzt. Mit 1 Punkt werden Ordnungswidrigkeiten ohne Regelfahrverbot als schwere Verstöße bewertet. Mit 2 Punkten werden Ordnungswidrigkeiten mit einem Regelfahrverbot sowie Straftaten ohne Führerscheinentzug als besonders schwere Verstöße bewertet. Mit 3 Punkten werden Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug bewertet.

Beim Punktestand von 1 bis 3 erfolgt die Vormerkung ohne weitere Maßnahme. Beim Punktestand von 4 bis 5 Punkte erfolgt die Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Beim Punktestand von 6 bis 7 erfolgt eine Verwarnung.

Beim Punktestand von 8 Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

Hierfür kassieren Sie ab dem 1. Mai Punkte:

1 Punkt gibt es für folgende Ordnungswidrigkeiten:

2 Punkte gibt es für folgende Straftaten bzw. besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten:

Ab 1. Mai 2014 erfolgen Eintragungen mit 3 Punkten für folgende Straftaten, sofern der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet wurde:

Um Ihren aktuellen Punktestand abzufragen, genügt ein formloses Schreiben an das Kraftfahrtbundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg. Die Punkteabfrage ist kostenlos.

 

Foto: Maik Jürß

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