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E10-Verträglichkeit für Mercedes-Benz Pkw

Neues von der Tankstelle

Aufgrund mehrerer Anfragen in den letzten Tagen möchte ich hier nochmals die mir bekannten Fakten zum Thema [intlink id=“4017″ type=“post“]E10[/intlink] bei Mercedes zusammenfassen.

Mercedes-Benz schreibt in seiner Service-Information „Verwendbarkeit von E10 Kraftstoff“:

Die überwiegende Mehrheit aller Mercedes-Benz, Maybach und smart Pkw mit Ottomotor kann unseren bisherigen Erfahrungen nach grundsätzlich mit E10 Kraftstoff betrieben werden. Ausgenommen sind Typen der ersten Direkteinspritzergeneration: C 200 CGI (Typ 203) und CLK 200 CGI (Typ 209) der Baujahre 2002 bis 2005.

Ebenso ausgenommen sind Typen, die ohne geregelten 3-Wege-Katalysator z. B. mit Katalysator-Rückrüstlösung (RÜF) produziert wurden und Typen mit Vergasermotor. Diese sind in der Regel älter als 25 Jahre.

Diese Modelle und alle Modelle vor und einschließlich Produktionsjahr 1985 sind NICHT E10 tauglich, diese dürfen nicht mit einer Bioethanolbeimischung von mehr als 5 % betrieben werden. Diese Typen müssen stets mit Ottokraftstoff der Sorte „Super oder Super Plus schwefelfrei nach DIN EN228 oder E DIN 51626-1“ mit der Sonder-Kennzeichnung ‚enthält bis zu 5 % Bioethanol‘ betrieben werden.

Hinweis: Mercedes-Benz, Maybach und smart Pkw dürfen ausschließlich mit normgerechten Kraftstoffsorten (DIN/EN Spezifikation) betankt werden. Dabei ist die je nach Motortyp bzw. Alter des Fahrzeuges festgelegte Oktanzahl>Empfehlung (ROZ) zu berücksichtigen.

Ausnahmen: Alle Modelle vor und einschließlich Produktionsjahr 1985 sind NICHT E10 tauglich.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an www.mercedes-benz.de (Option Mercedes Welt / Innovation & Umwelt / Biogene Kraftstoffe) oder die Servicenummer 0800 1 777 777.

[UPDATE] Auf dem genannten Link findet am ein PDF, auf dem alle Youngtimer-Baureihen verzeichnet sind, für die keine E10-Freigabe besteht.

Am 1.1.2011 wurde E10 in Deutschland eingeführt, parallel wird eine Bestandschutzsorte mit maximal 5 % Bioethanol für nicht E10-verträgliche Fahrzeuge bereitgehalten. Mit der Einführung von E10 werden die Zapfsäulen für die Benzinsorten wie folgt gekennzeichnet:

Diese Kennzeichnungen werden sich zu einem späteren Zeitpunkt nur noch auf die europäische Norm EN 228 beziehen, sobald E10 in dieser Norm enthalten ist.

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